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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1327619
31.03.2023|Projekt-ID 248346|Meldungsnummer 1327619|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 31.03.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt
Projektieren + Realisieren,  zu Hdn. von Roger Gerber, Walcheplatz 2,  8090  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 43 258 82 16,  E-Mail:  roger.gerber@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ingenieursubmission BGK Wehntalerstrasse, Regensdorf
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Projektierung (SIA-Phasen 31 – 33)
Neugestaltung kantonale und kommunale Strassen inkl. Vorplatzbereiche, Neubau Bushaltestellen, Abbruch Überführung Watterkreuz (Ostringbrücke), Neubau Strassenentwässerung inkl. SABA

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Rothpletz, Lienhard + Cie AG, Limmatstrasse 50,  8005  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'346'648.38 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: beste Erfüllung der Zuschlagskriterien und vorteilhaftestes Angebot.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 02.12.2022
Meldungsnummer 1301309

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 29.03.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden angerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, Postfach,
8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.