Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 31.03.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Tiefbauamt Thun,
zu Hdn. von
Marcel Schwendimann, Industriestrasse 2, Postfach 145,
3602
Thun,
Schweiz,
Telefon:
033 225 89 37,
E-Mail:
marcel.schwendimann@thun.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Tiefbauamt Thun
"Schönmattweg / bitte nicht öffnen",
zu Hdn. von
Marcel Schwendimann, Industriestrasse 2, Postfach 145,
3602
Thun,
Schweiz,
Telefon:
033 225 89 37,
E-Mail:
marcel.schwendimann@thun.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 06.04.2023
- Bemerkungen: Fragen sind bis zum genannten Termin schriftlich zu stellen. Nach diesem Termin eingehende Fragen werden nicht beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 21.04.2023, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Datum des Poststempels massgebend. Das Angebot muss bei einer offiziellen Poststelle in der Schweiz spätestens am Tag des Eingabetermins (A-Post) aufgegeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 25.04.2023, Ort:
Tiefbauamt Stadt Thun, Bemerkungen:
Nicht öffentlich. Ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll wird den Anbietenden zugestellt.
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Kalibererweiterung Kanalisation Schönmattweg und Strassensanierung Äussere Ringstrasse
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 190676
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45232410 - Kanalisationsarbeiten, | | 45233120 - Straßenbauarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Schönmattweg: Ersatz der Mischabwasserkanalisation KS F32 bis F3201
Äussere Ringstrasse: Umgestaltung des Strassenraums
2.7 Ort der Ausführung- Gemeinde: Thun
Ort, Strasse: Äussere Ringstrasse, Schönmattweg Parzellen: 4027, 789, 3112 Nach Plan: O1349.500 / 44 02, O1389.500 / 44 01 Höhe: 560 m ü. M.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 24 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Z1 Preis
Gewichtung 80 %
Z2 Termine und Bauprogramm
Gewichtung 20 %
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
- Bemerkungen: Varianten sind unter Einhaltung folgender Bedingungen zugelassen:
- Das Grundangebot (Amtsvariante) ist zwingend ohne Abänderung der Ausschreibungsunterlagen einzureichen. - Varianten müssen hinsichtlich Qualität, Nutzung, Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit der Amtsvariante entsprechen und nachweisbar gleichwertig sein. - Dem Bauherrn dürfen durch eine Ausführungsvariante (z.B. Bauvorgang, Materialisierung) keine Nachteile oder Inkonvenienzen entstehen, auch wenn das Ergebnis gleichwertig wie dasjenige der Amtsvariante ist. - Der Bauherr behält sich vor, Varianten ohne Angabe von Gründen auszuschliessen. - Nimmt der Bauherr eine Variante an, sind die Vertragsbestandteile anzupassen.
Pauschal-, Globalangebote sind unter Einhaltung folgender Bedingungen zugelassen: - Das Grundangebot (Amtsvariante) ist zwingend ohne Abänderung der Ausschreibungsunterlagen einzureichen. - Der Bauherr behält sich vor, Pauschal-, Globalangebote ohne Angabe von Gründen auszuschliessen.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.06.2023
- Bemerkungen: Beginn Juni 2023 in Absprache mit der Bauherrschaft. Terminangaben vorbehältlich des genehmigten Kredites.
Gemäss Ziffer 6 des vorgesehenen Werkvertrags der KBOB.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Auf das vorliegende Vergabeverfahren finden die interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB, BSG 731.2-1) und die dazugehörige Verordnung (IVöBV, BSG 731.21) sowie die vorliegenden Bestimmungen zum Vergabeverfahren für Werkleistungen Anwendung.
Anbieterinnen und Anbieter gelten als teilnahmeberechtigt, sofern keine Ausschlussgründe nach Art. 44 IVöB 2019 vorliegen.
Zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter bestehen keine Forderungen aus vertraglichen oder ausservertraglichen Verpflichtungen, über deren Erledigung noch keine Einigung erzielt worden ist.
Die Stadt Thun behält sich nach Art. 21 Abs. 2 e IVöB 2019 vor, neue Aufträge freihändig zu vergeben, wenn sich diese auf den Grundauftrag beziehen, welcher im offenen Verfahren vergeben worden ist.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäss Ziffer 5 des vorgesehenen Werkvertrages.
3.3 Zahlungsbedingungen- Gemäss Ziffer 3 und Ziffer 4 des vorgesehenen Werkvertrags der KBOB.
Teilzahlungen können auf Basis von genehmigten Ausmassen gestellt werden. Die Zahlungsfrist für bereinigte Teilrechnungen beträgt 45 Tage. Kein Skonto. Es sind Teilausmasse, pro Objekt aufgeteilt, und ein Gesamtausmass zu erstellen Die Schlussrechnung kann auf Basis des genehmigten Gesamtausmasses gestellt werden. Die Zahlungsfrist für bereinigte Schlussabrechnungen beträgt 45 Tage Garantiescheine und Abnahmeprotokoll müssen vorliegen.
3.4 Einzubeziehende Kosten- Einheitspreise:
- Angebote, sind so zu kalkulieren und einzureichen, dass die Kosten denjenigen Leistungspositionen zugeordnet werden, die sie betreffen. Umlagerungen von Kostenbestandteilen der Einheitspreise, insbesondere zwischen einzelnen Leistungspositionen und Baustelleneinrichtungen, sind nicht zulässig. Angebote mit unzulässig ausgewiesenen Kostenbestandteilen können aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. - Der Anbieter erklärt mit Offerteinreichung, dass er keine Umlagerungen von Kostenbestandteilen der Einheitspreise in andere Leistungspositionen oder Baustelleneinrichtungen vorgenommen hat. - Die Einheitspreise des Angebotes sind aufzubauen auf den, am Eingabetermin gültigen Lohnansätzen und Materialpreisen. Sie enthalten alle zur planmässigen Fertigstellung erforderlichen Aufwendungen samt allen Nebenkosten, Lieferungen, Montagearbeiten, Transportkosten und Installationen, sofern hierfür keine besonderen Positionen bestehen. - Die Weglassung einzelner Positionen oder die Ausführung in anderen als der im Vorausmass vorgesehenen Abmessungen berechtigen den Unternehmer nicht zur Geltendmachung irgendwelcher Forderungen. - Der Materialumschlag für die Materiallieferungen (Kies, Sand, Beton, Natursteine, usw.) ist in die Lieferung einzurechnen, das heisst Lieferung franko Einbaustelle. - Der notwendige Anteil an Handarbeit ist bei allen maschinellen Arbeiten, sofern nicht anders vermerkt, in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Es wird keine spezielle Handarbeit entschädigt. - Behinderungen im Arbeitsablauf, die aus dem Nebeneinander verschiedener Unternehmungen und Werke entstehen, werden nicht separat entschädigt und sind deshalb in den Einheitspreisen einzurechnen - Die Zwischenplanie unter der Rohrsohle ist in die Position „Einbringen der Rohrumhüllung“ einzurechnen und wird nicht separat vergütet. - In den Aushubpositionen ist das Trennen von Material, das zur Wiederverwendung geeignet ist (z.B. Kies und Fundationsschichten), einzurechnen. - Im Ausmass werden die maximal vorgegebenen Profile berücksichtigt. Überprofile und daraus resultierender Mehrverbrauch und Mehrarbeiten gehen zu Lasten Unternehmer.
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zugelassen.
Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er einen Gesellschafter bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen (Funktion/Verantwortung) auf.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zugelassen.
Die charakteristische Leistung ist vom Anbieter zu erbringen und die Beteiligten sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen (Funktion/Verantwortung) aufzuführen. Sub-Subunternehmer sind nicht zugelassen.
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 31.03.2023
bis
21.04.2023 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine.
4.2 Geschäftsbedingungen- - Allfällige Irrtümer des Anbieters in der Kalkulation und unzutreffende Annahmen in den Grundlagen derselben geben dem Anbieter keinen Anspruch auf Mehrforderungen.
- Der Unternehmer erklärt mit der Angebotseingabe, dass er aufgrund der Offertunterlagen, den bekannten Plänen und seiner Kenntnis der Baustelle keine Veranlassung für Regiearbeiten oder Nachtragsofferten sieht. Aufwendungen, die nach Auffassung des Unternehmers in den ausgeschriebenen Positionen dieses Leistungsverzeichnisses zur fachgerechten Ausführung der vorgesehenen Arbeiten nicht enthalten sind und deshalb separat zu entschädigen sind, müssen vom Unternehmer bei der Offertstellung geltend gemacht werden. - Bauarbeiten, die nicht in der Offerte enthalten sind, dürfen erst begonnen werden, wenn die Bauleitung die entsprechenden Einheitspreise genehmigt hat oder wenn sie die Ausführung in Regie ausdrücklich anordnet. - Als Konstruktionsmaterial sind die üblichen Materialien zu verwenden. Bei Verwendung von speziellen Qualitäten ist in der Offerte ein Mehrpreis oder eine separate Unterposition aufzuführen. Auf Verlangen der Bauleitung hat die Unternehmung den Eignungsnachweis für das von ihm vorgeschlagene Material vorzulegen. Erfüllt das von der Unternehmung vorgeschlagene Material die Anforderungen nicht, so muss die Unternehmung ein anderes, die Anforderungen erfüllendes Material liefern und einbauen, ohne dass sie hierfür die Berechtigung für eine Nachforderung ableiten kann. Bereits eingebautes, nicht geeignetes Material muss die Unternehmung auf ihre Kosten auswechseln. - Für alle Schäden, die die Lieferfirma durch ihre Arbeiten verursacht, hat sie allein aufzukommen. Die Restzahlung der Bauabrechnung erfolgt erst, wenn die Unternehmung den Nachweis erbringt, alle Schäden abgefunden zu haben - Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen sind unverbindlich. - Die Bauherrschaft behält sich folgende Massnahmen vor, welche den Anbieter nicht zur Geltendmachung irgendwelcher Forderungen berechtigt: o Die allfällig getrennte Vergebung von einzelnen Teilbereichen an dritte Unternehmer. o Das vollständige Weglassen einzelner Aufgaben oder Teilbereichen. o Die Umwandlung einer Akkord- in eine Regiearbeit. o Die Ausführung in anderen als den im Vorausmass vorgesehenen Abmessungen einzelner Positionen.
Gemäss Ziffer 2 des vorgesehenen Werkvertrags der KBOB.
4.3 Begehungen- Es findet keine Begehung statt. Die Unternehmer sind verpflichtet, sich über die örtlichen Verhältnisse ins Bild zu setzen.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit und des Umweltrechts gewährleisten.
Die entsprechende Selbstdeklaration auf Formular 1 (Teil B, Angebot und Nachweise für Vergabeverfahren für Werkleistungen; KBOB-Dokument Nr. 13) im Anhang ist zu unterzeichnen und einzureichen.
4.6 Sonstige Angaben- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Diese Ausschreibung und deren Inhalte können innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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