Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 03.04.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonspolizei Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonspolizei Bern, Waisenhausplatz 32,
3011
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
ausschreibungen@police.be.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Bewachung von Botschaften und Konsulaten in der Stadt Bern
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die Kantone treffen Massnahmen auf ihrem Gebiet, die für die Erfüllung der völkerrechtlichen Schutzpflichten der Schweiz notwendig sind. Darunter fällt insbesondere die Bewachung von Konsulaten und Botschaften im Kanton Bern. Fedpol legt dabei das erforderliche Schutzniveau fest. Aufgrund des Ausbruches des Ukrainekrieges sowie anderen geopolitischen Veränderungen wurde das Schutzniveau stetig erhöht, so dass bedeutend mehr Personal für die Bewachungsaufgaben eingesetzt werden muss.
Um das erforderliche Schutzniveau kurzfristig bis Ende Jahr sicherzustellen, ist die Kantonspolizei Bern deshalb auf die Unterstützung der Zuschlagsempfängerin angewiesen.
Der Auftrag beschränkt sich auf Beobachten und Melden. Mit dem Auftrag werden keine Kompetenzen zur Anwendung von polizeilichem Zwang übertragen.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79713000 - Bewachungsdienste |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Protectas SA, Salinenstrasse 61,
4133
Pratteln,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 342'716.50 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Beim angegebenen Preis handelt es sich um die Kosten während der Vertragslaufzeit vom 1. Mai 2023 bis zum 31. Dezember 2023
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Kantone treffen Massnahmen auf ihrem Gebiet, die für die Erfüllung der völkerrechtlichen Schutzpflichten der Schweiz notwendig sind. Darunter fällt insbesondere die Bewachung von Konsulaten und Botschaften im Kanton Bern. Fedpol legt dabei das erforderliche Schutzniveau fest. Aufgrund des Ausbruches des Ukrainekrieges sowie anderen geopolitischen Veränderungen wurde das Schutzniveau stetig erhöht, so dass bedeutend mehr Personal für die Bewachungsaufgaben eingesetzt werden muss.
Die Anhebung des erforderlichen Schutzniveaus erfolgte sehr kurzfristig, so dass der Personalbestand der Kantonspolizei Bern nicht einfach erhöht werden konnte.
Gemäss Art. 21 Abs. 2 IVöB kann ein Auftrag unter bestimmten Voraussetzungen unabhängig vom Schwellenwert ohne Ausschreibung freihändig vergeben werden. Nämlich wenn aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse eine Beschaffung so dringlich wird, dass selbst mit verkürzten Fristen kein offenes oder selektives Verfahren durchgeführt werden kann. Dies war in vorliegender Konstellation der Fall. Somit gelangt der Ausnahmegrund gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. d IVöB zur Anwendung.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 03.04.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation auf Simap mit Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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