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13.04.2023|Projekt-ID 255207|Meldungsnummer 1328029|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 13.04.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun,  zu Hdn. von «Ne pas ouvrir – documents d'appel d'offres N09.62 080292 EP Sion Est - Sierre Est - P1531 (ID8898)», Uttigenstrasse 54,  3600  Thoune,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 468 24 00,  E-Mail:  beschaffung.thun@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

03.05.2023
Bemerkungen: Fragen sind unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 10.05.2023 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 03.05.2023 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 23.05.2023, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger (inkl. SIA-Schnittstelle) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Ne pas ouvrir – documents d'appel d'offres N09.62 080292 EP Sion Est - Sierre Est - P1531 (ID8898)»».

Bei Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.

Persönliche Abgabe an ASTRA :
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1.5 Datum der Offertöffnung:

29.05.2023, Bemerkungen:  Das Datum der Offertöffnung ist provisorisch. Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

N09.62 080292 - EP Sion Est - Sierre Est - P1531 - Pont sur le Rhône transversale Sierre-Ouest VoMa - Joint de chaussée (ID 8898)

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

N09.62 080292

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten,
45220000 - Ingenieur- und Hochbauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 37 - Ausbau 1

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die Leistungen, die Gegenstand dieses Auftrags sind, haben die Sanierung des Fahrbahnübergangs des Bauwerks P1531 - Brücke über die Rhone der Transversale Siders-West zum Ziel. Alle Informationen sind in den verschiedenen Dokumenten der Ausschreibung enthalten.

2.7 Ort der Ausführung

Bauwerk P1531, Autobahn N09 sowie ASTRA Infrastrukturfiliale in Thun, Büroräumlichkeiten in Visp oder Zentrale in Ittigen (Sitzungen).

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 08.08.2023, Ende: 31.12.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung kommt dann zum Tragen, wenn die erforderliche Kreditfreigabe, die Fristen für die Genehmigungsverfahren und/oder unvorhergesehene Umstände dies erfordern.

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Siehe Punkt 4.6 «Sonstige Angaben» der SIMAP-Publikation 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.

2.13 Ausführungstermin

Beginn 08.08.2023 und Ende 01.12.2023
Bemerkungen: Die Terminangaben können in Abhängigkeit des Projektverlaufs / Kreditgenehmigung von den Angaben abweichen und berechtigen nicht zu Mehrforderungen.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Gemäss Ziff. 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde

3.3 Zahlungsbedingungen

Zahlungen erfolgen ausschliesslich in Schweizer Franken [CHF].
Zahlungsfrist: 45 Tage

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten.
Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt „keine“ bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden.
Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein.
Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen, maximale Leistungserbringung durch Subunternehmer 70%.
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.
Subunternehmer sind zwingend bei der Angebotseinreichung zu nennen. Zudem umschreibt die Unternehmung die vom Subunternehmer erbrachten Leistungen (Umfang, Anteil in %) im Dokument « Cahier d'offre »- Ziffer 1.2. Gleiche Teilnahmebedingungen wie für Hauptanbieter. Subunternehmer, dürfen nach dem Zuschlag ohne Genehmigung des Auftraggebers nicht mehr ausgewechselt werden. Subunternehmer dürfen bei mehreren Hauptanbietern am Verfahren teilnehmen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Unternehmungen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
SCHLÜSSELPERSONEN
LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBUNTERNEHMER

Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

1 TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK1.1 Referenz des Anbieters
Ein Referenzprojekt, das nicht älter als 10 Jahre ist und sich auf Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität bezieht, die bereits ausgeführt wurden und den gleichen Fachbereich betreffen (Wechsel von Fahrbahnübergängen unter Verkehr) mit Angabe des Zeitraums, des Investitionsvolumens, der vom Anbieter ausgeführten Arbeiten / Leistungen und der Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer. Bei Arbeiten, die als Arbeitsgemeinschaft ausgeführt werden, muss das Unternehmen die Arbeiten, die denselben Fachbereich betreffen, selbst ausgeführt haben. Der Anbieter gibt die Referenzarbeiten an, die im Rahmen von Unteraufträgen ausgeführt wurden. Diese Angaben müssen in die Angebotsunterlage eingefügt werden.
Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.

2 WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK2.1 Jahresumsatz
Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.

EK2.2 Nachweise
Nachweise, die mit der Einreichung des Angebots einzureichen sind:
- EK2.2.1: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- EK2.2.2: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- EK2.2.3: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
- EK2.2.4: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Art. 26 Abs. 3 BöB inzuverlangen.
Allesamt nicht älter als drei Monate

3 SCHLÜSSELPERSONEN
EK3.1 Referenz der Schlüsselpersonen
Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten, die nicht älter als 10 Jahre sind, in einer gleichwertigen Funktion oder stellvertretenden Funktion mit vergleichbarer Komplexität und im selben Fachgebiet (Wechsel von Fahrbahnübergängen unter Verkehr) mit Angabe des Zeitraums, des Investitionsvolumens, der Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson (*) und dem Ansprechpartner, der berechtigt ist, Referenzen vorzulegen, durchgeführt wurden.
(*) als Schlüsselpersonen gelten: Bauführer

EK3.2 Nachweis Verfügbarkeit
Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson (*) über die erforderliche Verfügbarkeit zwischen August und Dezember 2023 hinausgeht. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der Arbeitsbelastung (in Zeit) im Rahmen anderer Projekte des Bauführers: 60%.
(*) als Schlüsselpersonen gelten: Bauführer

4 LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBUNTERNEHMER
EK4.1 Max. Leistungserbringung
Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten / Subunternehmer von 70%
Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subunternehmen beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
Sprache des Verfahrens: Französisch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Französisch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

4.3 Begehungen

Es findet keine Begehung statt.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Keine

4.6 Sonstige Angaben

Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien

ZK1 PREIS [40%]
ZK1.1: Nominaler Preis [30%].
Beurteilungselemente:
Höhe des Finanzangebots in Bezug auf die Ausschreibungsunterlagen (ohne Mehrwertsteuer, mit Rabatten) : Dokument 6 der Ausschreibungsunterlagen.

ZK1.2: Verlässigkeit des Preises [10%].
Mit dem Kriterium CA1.2 soll die Verlässigkeit des vom Anbieter vorgeschlagenen Preises bewertet werden. Zu diesem Zweck beschreibt der Anbieter in einem technischen Bericht (max. 2 Seiten), wie er seine Einheitspreise konstruiert hat (z. B. Anteil von Arbeit, Materialien, Inventar, Dritten, Risiko und Gewinn, Angebote von Subunternehmern, Lieferanten oder Dritten, Analyse zusätzlicher Preise, andere Elemente, die es ermöglichen, die Verlässigkeit des Preises zu beurteilen).
Beurteilungselemente:
- Vollständigkeit des technischen Berichts, der die Verlässigkeit und Transparenz des vorgeschlagenen Preises belegt.
- Übermittlung der Unterdetails der in Anhang 7 geforderten Analysen (Angebote von Subunternehmern, Lieferanten, Leistungen von Dritten).
- Übermittlung weiterer Preisanalysen (in freiem Format), die für das Verständnis der Preisgestaltung wichtig und hilfreich sind.

ZK2 BAUZEIT [15%]
Auf der Grundlage der Termine für die geplanten Arbeiten erstellt der Anbieter für jedes Bauwerk ein detailliertes Arbeitsprogramm. Der Anbieter kann alle Phasen, Unterphasen und Aufgaben, die er für notwendig erachtet, um die geplanten Aktivitäten zu zeigen, sowie deren chronologische Abfolge detailliert aufführen. Die Anbieter müssen im Bauprogramm den Beginn und das Ende der Arbeiten, die Auftrags- und Herstellungsfristen, die Entscheidungsmeilensteine sowie die Gesamtdauer der Arbeiten und die Dauer der arbeitsfreien Zeiten für das Jahr 2023 angeben.

ZK3 QUALITÄT / PLAUSIBILITÄT DES ANGEBOTS [15%]
ZK3.1 Technischer Bericht [5%].
Der Anbieter wird in seinem technischen Bericht die Arbeiten und Aufgaben, die im Rahmen des vorgeschlagenen Auftrags auszuführen sind, sowie seine Baustelleneinrichtung analysieren. Er wird Arbeitsverfahren vorschlagen, die zur vollständigen Ausführung der Arbeiten innerhalb des geforderten Zeitrahmens und in der geforderten Qualität führen.
Der technische Bericht des Auftragnehmers umfasst (max. 3 A4-Seiten):
- Analyse der auszuführenden Aufgaben aus Sicht des Anbieters.
- Austausch der Fahrbahnübergänge
- Bewertung / Analyse der Verkehrsführung
- Angaben / Analyse zum Ablauf der Arbeiten
- Angaben zur Materialbewirtschaftung und -entsorgung, Entwässerungskonzept gemäss Empfehlung SIA 431.

ZK 3.2: Qualitätsmanagementkonzept und Risikoanalyse [5%].
Ziel dieses Zuschlagskriteriums ist es, die übertragenen Aufgaben zu analysieren und die Antizipation der Risiken zu bewerten, die bei der Ausführung der Arbeiten auftreten können, sowie Massnahmen vorzuschlagen, um diese Risiken zu vermeiden oder auf ein akzeptables Mass zu reduzieren.
Konzept des Qualitätsmanagements
Geplantes Qualitätsmanagement bezogen auf das Projekt zum NPK 244 (Beschreibung max. 1 A4-Seite).
Risikoanalyse
Beschreibung und Bewertung der bestehenden Risiken (Beschreibung max. 1 A4-Seite).

ZK 3.3: Operatives Organigramm [5%].
Operatives Organigramm des Kandidaten mit namentlich identifizierten Verantwortlichen und Stellvertretern, Entscheidungsabläufen und Funktionen, Beschreibung der Stärken.

ZK4 QUALITÄT DES ANBIETERS [15%]
ZK4.1: Referenz des Projektleiters [5%].
Ein Referenzobjekt über bereits durchgeführte Arbeiten, die nicht älter als 10 Jahre sind, in einer gleichwertigen Funktion oder stellvertretenden Funktion mit vergleichbarer Komplexität und im gleichen Fachbereich (Wechsel von Fahrbahnübergängen unter Verkehr) mit Angabe des Zeitraums, des Investitionsvolumens, der Arbeiten / Leistungen der Schlüsselpersonen und der Kontaktperson, die berechtigt ist, Referenzen zu liefern.

ZK4.2: Referenz der Schlüsselperson Bauführer[10%].
Ein Referenzobjekt über bereits durchgeführte Arbeiten, die nicht älter als 10 Jahre sind, in einer gleichwertigen Funktion oder stellvertretenden Funktion mit vergleichbarer Komplexität und im gleichen Fachgebiet (Wechsel von Fahrbahnübergängen unter Verkehr) mit Angabe des Zeitraums, des Investitionsvolumens, der Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson und des Kontakts, der berechtigt ist, Referenzen zu liefern.

ZK5 QUALITÄT UND PLAUSIBILITÄT DES BAUPROGRAMMS MIT DEN BAUABLÄUFEN [15%]
Mit diesem Kriterium soll die Qualität des Bauprogramms im Hinblick auf die Planung, Organisation und Priorisierung der für die Fertigstellung der Arbeiten erforderlichen Aktivitäten bewertet werden, wobei die technischen und logistischen Zwänge im Zusammenhang mit der Fertigstellung jedes Bauwerks zu berücksichtigen sind.
Beschreibung der Leistungshypothesen in Form von Personal- und Maschineneinsätzen (z. B. Personalstärke, Anzahl, Grösse der Teams, Zusammensetzung der Teams, Arbeitszyklen usw.).

BEWERTUNG DES NOMINALEN PREISES (ZK1.1)
- Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5.
- Angebote, deren Preis 30% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0.
- Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet).
- Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.

BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = erfüllt; den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = gut erfüllt; qualitativ gut
5 = sehr gut erfüllt; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.

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2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3. Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.

4. Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.

5. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (vgl. Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.

6. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.

7. Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit vorgängiger schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden.

8. Akteneinsicht:
Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt. Eine weitere Akteneinsicht ist nicht möglich.

9. Bewertung der Angebote:
Gemäss Artikel 40 der BöB: Da die Prüfung und Bewertung der Angebote einen erheblichen Aufwand fordert, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung zu unterziehen. Auf dieser Grundlage wählt sie mindestens die drei bestrangierten Angebote aus und unterzieht eine umfassende Prüfung und Bewertung

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.