Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
06.04.2023 Publikationsdatum Simap: 06.04.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Baselland
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonsspital Baselland/Abteilung Grossbauprojekte,
zu Hdn. von
Daniela Hässler, Kantonsspital,
4101
Bruderholz,
Schweiz,
E-Mail:
bau@ksbl.ch,
URL
www.ksbl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Bauherrenvertretung Teilneubau Bruderholz
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Mit vorliegender Ausschreibung wird eine Bauherrenvertretung gesucht, die für den Teilneubau am Standort Bruderholz die Verfahrensleitung des Gesamtleistungswettbewerbs übernimmt und die anschliessende Projektbegleitung/>controlling für die Realisierung im Sinne der Bauherrschaft ausführt.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71530000 - Beratung im Bauwesen, | | 71541000 - Projektmanagement im Bauwesen, | | 71248000 - Projektaufsicht und Dokumentation, | | 71520000 - Bauaufsicht |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Stokar + Partner AG, Pfeffingerstrasse 41,
4053
Basel,
Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 2'163'154.00
bis 2'520'102.28
mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Vergabe des Auftrages erfolgt aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien an den Bieter mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 09.02.2023
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
1314925
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 03.04.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Geschützt auf Art. 15 IVÖB kann gegen diesen Vergabeentscheid innert 10 Tagen, von der Zustellung gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhobenwerden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdefrist ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführerin oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist in der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
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