Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 04.04.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Baden AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Technischer Dienst, Im Ergel 1,
5604
Baden,
Schweiz,
E-Mail:
sarah.duerig@ksb.ch,
URL
www.ksb.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Jobst Willers Engineering AG,
zu Hdn. von
Julian Imholz, Juchstrasse 7,
8048
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 44 303 20 69,
E-Mail:
julian.imholz@willers.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 20.04.2023
- Bemerkungen: Fragen müssen bis zum 20.04.2023 auf simap.ch eingereicht. Danach werden diese auf simap.ch für alle ersichtlich beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 15.05.2023 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Angebote werden nur in elektronischer Form entgegengenommen.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 16.05.2023, Uhrzeit:
13:30, Ort:
Kantonsspital Baden, Sitzungszimmer Pavillon, Bemerkungen:
Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.2 Projekttitel der Beschaffung- CAFM-Programm
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 48421000 - Softwarepaket für das Facility-Management, | | 48420000 - Softwarepaket für das Facility-Management und Softwarepaketreihe |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Kantonsspital Baden AG beabsichtigt die Einführung einer neuen CAFM-Lösung. Dabei werden die Daten der BIM-Modelle dem CAFM als Datenbasis dienen.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Kantonsspital Baden, Baden
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.07.2023, Ende: 30.06.2028
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Sofern es den Bedürfnissen des Auftraggebenden und dem öffentlichen Beschaffungsrecht entspricht, kann der Auftrag verlängert werden.
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Das CAFM-Programm kann erweitert oder minimiert werden, je nach Bedarfslage des Auftraggebenden.
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
- Bemerkungen: Die Ausschreibung soll eine On-Premise und eine SaaS Lösung als Varianten aufzeigen. Beide Varian-ten wären als denkbare Lösung möglich für das KSB.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.07.2023 und Ende 31.01.2024
- Bemerkungen: Vorgesehener Starttermin für die Implementierung des neuen CAFM-Systems. Der vorgesehene Starttermin bedingt jedoch, dass alle Vorleistungen die aus dem Pflichtenheft resultieren, erfüllt sind.
3. Bedingungen3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 04.04.2023
bis
15.05.2023 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Unterlagen werden nur digital auf simap.ch publiziert und werden nicht versendet.
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.8 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
|