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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1328497
04.04.2023|Projekt-ID 255475|Meldungsnummer 1328497|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 04.04.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Baden AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Technischer Dienst, Im Ergel 1,  5604  Baden,  Schweiz,  E-Mail:  sarah.duerig@ksb.ch,  URL www.ksb.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Jobst Willers Engineering AG,  zu Hdn. von Julian Imholz, Juchstrasse 7,  8048  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 44 303 20 69,  E-Mail:  julian.imholz@willers.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

20.04.2023
Bemerkungen: Fragen müssen bis zum 20.04.2023 auf simap.ch eingereicht. Danach werden diese auf simap.ch für alle ersichtlich beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 15.05.2023 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Angebote werden nur in elektronischer Form entgegengenommen.

1.5 Datum der Offertöffnung:

16.05.2023, Uhrzeit:  13:30, Ort:  Kantonsspital Baden, Sitzungszimmer Pavillon, Bemerkungen:  Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[27] Sonstige Dienstleistungen

2.2 Projekttitel der Beschaffung

CAFM-Programm

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  48421000 - Softwarepaket für das Facility-Management,
48420000 - Softwarepaket für das Facility-Management und Softwarepaketreihe

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die Kantonsspital Baden AG beabsichtigt die Einführung einer neuen CAFM-Lösung. Dabei werden die Daten der BIM-Modelle dem CAFM als Datenbasis dienen.

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Kantonsspital Baden, Baden

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.07.2023, Ende: 30.06.2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Sofern es den Bedürfnissen des Auftraggebenden und dem öffentlichen Beschaffungsrecht entspricht, kann der Auftrag verlängert werden.

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Das CAFM-Programm kann erweitert oder minimiert werden, je nach Bedarfslage des Auftraggebenden.

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Die Ausschreibung soll eine On-Premise und eine SaaS Lösung als Varianten aufzeigen. Beide Varian-ten wären als denkbare Lösung möglich für das KSB.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.07.2023 und Ende 31.01.2024
Bemerkungen: Vorgesehener Starttermin für die Implementierung des neuen CAFM-Systems. Der vorgesehene Starttermin bedingt jedoch, dass alle Vorleistungen die aus dem Pflichtenheft resultieren, erfüllt sind.

3. Bedingungen

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 04.04.2023  bis  15.05.2023
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Unterlagen werden nur digital auf simap.ch publiziert und werden nicht versendet.

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.8 Rechtsmittelbelehrung

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.