Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 11.04.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB AG
Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB AG Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion Strategischer Einkauf Fahrweg,
zu Hdn. von
Andreas Streit, Hilfikerstrasse 3,
3000
Bern 65,
Schweiz,
E-Mail:
einkauf.oberbau@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- 23-430 Wartung permanente Warnanlagen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 50000000 - Reparatur- und Wartungsdienste |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Schweizer Electronic AG, Industriestrasse 3,
6260
Reiden,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'500'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Es sollen Wartungsdienstleistungen von der aktuellen Lieferantin für bestehenden Warnanlagen weiterhin beschafft werden. Die Lieferantin hat die Software entwickelt und verantwortet den Sicherheitsnachweis von diesen Systemen. Aus diesem Grund muss die Wartung gemäss ihren Prozessen durchgeführt werden. Dazu sind spezifische Prüf- und Diagnosemittel nötig, welche nur durch diese Lieferantin bereitgestellt werden können.
Unqualifizierte Wartungsarbeiten gefährden den sicheren Betrieb der Anlagen und die Gültigkeit des Sicherheitsnachweises würde entfallen. Wenn die Warnanalgen nicht weiterhin in Betrieb sind, müssten massive Kosten für konventionelle Ersatz-Warnsysteme aufgebracht werden. Aufgrund der technischen Besonderheit des Auftrags sowie zum Schutz des geistigen Eigentums kommt. Art. 21 Abs. 2 Bst. c: BöB zur Anwendung.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 11.04.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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