Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 05.04.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Aarau AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Submissionen KSA,
zu Hdn. von
Reto Bucher, Tellstrasse 25,
5001
Aarau,
Schweiz,
Telefon:
0041 62 838 40 12,
E-Mail:
reto.bucher@ksa.ch,
URL
www.ksa.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Beschaffung Polo Shirt ARZTDIENST, PFLEGE, MTTD
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Polo Shirt für Arztdienst, Pflege und MTTD der gesamten KSA Gruppe (Kantonsspital Aarau AG) gemäss Ausschreibungsunterlagen
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 18110000 - Berufskleidung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Pandinavia AG, Industriestrasse 30,
8302
Kloten,
Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 383'937.00
bis 909'935.00
mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das vorteilhafteste Angebot gemäss den Eignungskriterien erhielt den Zuschlag.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 01.12.2022
Meldungsnummer
1302023
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 30.03.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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