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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1328819
05.04.2023|Projekt-ID 248520|Meldungsnummer 1328819|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 05.04.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Aarau AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Submissionen KSA,  zu Hdn. von Reto Bucher, Tellstrasse 25,  5001  Aarau,  Schweiz,  Telefon:  0041 62 838 40 12,  E-Mail:  reto.bucher@ksa.ch,  URL www.ksa.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Beschaffung Polo Shirt ARZTDIENST, PFLEGE, MTTD
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Polo Shirt für Arztdienst, Pflege und MTTD der gesamten KSA Gruppe (Kantonsspital Aarau AG) gemäss Ausschreibungsunterlagen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  18110000 - Berufskleidung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Pandinavia AG, Industriestrasse 30,  8302  Kloten,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 383'937.00  bis  909'935.00   mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das vorteilhafteste Angebot gemäss den Eignungskriterien erhielt den Zuschlag.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 01.12.2022
Meldungsnummer 1302023

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 30.03.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.