Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 06.04.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eidgenössische Finanzkontrolle EFK
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL,
zu Hdn. von
Einkauf IT, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 465 50 03,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- F23107 - Betrieb der IT-Lösung «FIPO» zur Sicherstellung der Transparenz bei Politikfinanzierungen
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72267000 - Software-Wartung und -Reparatur |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Sitrox AG, Badenerstrasse 530,
8048
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 495'796.95 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Inkl. Optionen (siehe Ziffer 4.4)
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag nach Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB erhält die Firma Sitrox AG, da sie als einzige Anbieterin in der Lage ist, der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) das Gesamtpaket der benötigten Leistungen für den Einsatz der Applikation FIPO zur Verfügung zu stellen. Ein Anbieterwechsel wäre mit unangemessenen Kosten, Bindung von Ressourcen und vor allem mit Risiken für die Erbringung des gesetzlichen Auftrags der Bedarfsstelle verbunden.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 04.04.2023
4.4 Sonstige Angaben- Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag 01.05.2023 - 31.12.2023: CHF 42'164.55 - Optionen 01.05.2023 - 31.12.2027: CHF 453’632.40 Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
|