Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 11.04.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Lachen, v. d. den Gemeinderat
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Lachen Bau und Umwelt,
zu Hdn. von
Thomas Braun, Alter Schulhausplatz 1,
8853
Lachen,
Schweiz,
Telefon:
+41 55 451 26 30,
E-Mail:
bauverwaltung@lachen.ch,
URL
www.lachen.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Gemeinde Lachen
Bau und Umwelt,
zu Hdn. von
Thomas Braun, Alter Schulhausplatz 1,
8853
Lachen,
Schweiz,
Telefon:
+41 55 451 26 30,
E-Mail:
bauverwaltung@lachen.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 24.04.2023
- Bemerkungen: Fragen zu dieser Ausschreibung sind ausschliesslich in deutscher Sprache und bis zum genannten Termin auf der simap-Plattform im Frage- / Antwortforum aufzuschalten. Die Antworten werden ebenfalls im Frage- / Antwortforum aufgeschaltet.
Fragen, welche nicht bis zum vorgesehenen Zeitpunkt eingetroffen sind, werden nicht beantwortet. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 22.05.2023, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Die Unterlagen sind je 2x in Papierform und 1x in digitaler
Form (als pdf-Dateien auf einem USB-Stick) verschlossen in einem Umschlag versehen mit dem Kennwort "Umsetzung GEP 2016, Massnahme B5, Erneuerung Kanalisation Seefeldquartier – Angebot Ingenieurarbeiten – NICHT ÖFFNEN!» einzureichen.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 25.05.2023, Uhrzeit:
14:00, Ort:
Gemeinde Lachen, Abteilung Bau und Umwelt
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Umsetzung GEP 2016, Massnahme B5
Erneuerung Kanalisation Seefeldquartier
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 2022-0432
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
Baukostenplannummer (BKP): | 092 - Bauingenieur |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Gemäss Projektbeschrieb
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Lachen SZ
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.09.2023, Ende: 31.12.2030
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- ZK 1 Preis
Gewichtung 40%
ZK 2 Qualifikation und Erfahrung Schlüsselpersonen
Gewichtung 30% ZK 3 Auftragsanalyse
Gewichtung 20% ZK 4 Plausibilität des Angebots
Gewichtung 10% Erläuterungen:
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.09.2023 und Ende 31.12.2030
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Die Angebote sind in deutscher Sprache einzureichen. Sämtliche für die Angebote erforderlichen Unterlagen werden mit der Publikation der Ausschreibungsunterlagen auf simap zur Verfügung gestellt.
3.3 Zahlungsbedingungen- Die Vergütung im Rahmen des Auftragsverhältnisses erfolgt nach effektivem Zeitaufwand mit dem Zeittarif je Honorarkategorie.
Der Auftraggeber leistet Zahlungen innerhalb von 30 Tagen ab Eingang der (allenfalls bereinigten) Rechnung beim Auftraggeber
3.5 Bietergemeinschaft- Die Bildung von Ingenieurgemeinschaften ist zugelassen. Der federführende Partner in der Ingenieurgemeinschaft ist zu bezeichnen (Dok B, Kap. 1.2). Der Gesellschafter einer
Ingenieurgemeinschaft darf sich nur in einem Bewerbungsteam beteiligen.
3.6 Subunternehmer- Es steht den Anbietern frei, für Spezialaufgaben ausgewiesene Spezialisten als Subplaner beizuziehen. Dabei ist zu beachten, dass der Bearbeitungsanteil der Subplaner maximal 30% betragen darf (Eignungskriterium 4, Kapitel 2.2).
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 11.04.2023
bis
22.05.2023 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.3 Begehungen- Es werden keine Begehungen durchgeführt.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Das Verfahren richtet sich nach der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019 (IVöB, SRSZ 430.120.1)
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit für Mann und Frau und des Umweltrechts gewährleisten.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- Simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Ausschreibung bis 31.08.2022: Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien (Art. 15 IVöB 2001).
Ausschreibung ab 01.09.2022: Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit der Publikation in Simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien (Art. 52 ff. IVöB).
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