Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 06.04.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur, Projekte, Region West
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur, Projekte, I-AEP-PJM-RWT-T3,
zu Hdn. von
Pierre Ferbus, Rue de la Gare de Triage 5,
1020
Renens,
Schweiz,
Telefon:
+41 79 641 97 90,
E-Mail:
pierre.ferbus@cff.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Sanierung der Gleise auf einem Aquädukt (Nant d'Avanchet).
Linie Nr. 150 - Genf Flughafen - Km 65.500
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Multidisziplinäres Projekt mit Tiefbau und Gleisanlagen: Entfernung der Aufgleisungszone und Ersatz des Oberbaus durch ein Schwellensystem aus Beton und Schotter, Instandsetzung des Aquädukts mit Betonsockeln, Abriss und Ersatz der Ductubes und Instandsetzung der Gleisanlagen.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: Groupement GSTR - Grisoni-Sersa Total Rail
Name: Grisoni-Zaugg SA, succursale de Satigny, rue du Pré-Salomon 18,
1242
Satigny,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 4'636'601.90 ohne MWSt. Bemerkung: Nettobetrag des Zuschlags
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium «Preis», beim dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht hat.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 16.09.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1283971
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 05.04.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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