Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1329411
06.04.2023|Projekt-ID 243638|Meldungsnummer 1329411|Zuschläge      Berichtigung

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 06.04.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur, Projekte, Region West
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur, Projekte, I-AEP-PJM-RWT-T3,  zu Hdn. von Pierre Ferbus, Rue de la Gare de Triage 5,  1020  Renens,  Schweiz,  Telefon:  +41 79 641 97 90,  E-Mail:  pierre.ferbus@cff.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Sanierung der Gleise auf einem Aquädukt (Nant d'Avanchet). Linie Nr. 150 - Genf Flughafen - Km 65.500
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Multidisziplinäres Projekt mit Tiefbau und Gleisanlagen: Entfernung der Aufgleisungszone und Ersatz des Oberbaus durch ein Schwellensystem aus Beton und Schotter, Instandsetzung des Aquädukts mit Betonsockeln, Abriss und Ersatz der Ductubes und Instandsetzung der Gleisanlagen.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: Groupement GSTR - Grisoni-Sersa Total Rail
Name: Grisoni-Zaugg SA, succursale de Satigny, rue du Pré-Salomon 18,  1242  Satigny,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 4'636'601.90 ohne MWSt.
Bemerkung: Nettobetrag des Zuschlags

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium «Preis», beim dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht hat.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 16.09.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1283971

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 05.04.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.