Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 12.04.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Beschaffungsstelle/Organisator: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Beschaffung,
zu Hdn. von
Patric Pache, Stauffacherstrasse 65/59g,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
031 377 77 77,
E-Mail:
beschaffung@ipi.ch,
URL
www.ige.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Befristete externe Unterstützung auf Mitarbeiterstufe Finanzen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Aufgrund mehrerer Kündigungen im Bereich Finanzen in den letzten Wochen, kann der laufende Betrieb nicht mehr sichergestellt werden.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[6] Finanzielle Dienstleistungen (a) Versicherungsleistungen (b) Bankenleistungen und Wertpapiergeschäfte
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 66171000 - Finanzberatung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: BDO AG, Hodlerstrasse 5,
3001
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'300'000.00 ohne MWSt. Bemerkung: Beim angegebenen Preis handelt es sich um ein Kostendach.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Aufgrund mehrerer Kündigungen im Bereich Finanzen in den letzten Wochen, kann der laufende Betrieb nicht mehr sichergestellt werden. Wir sind dringend auf externe Unterstützung angewiesen. Dabei wird die Leitung der Finanzen ad interim als Personalverleih vergeben. Der Zuschlag ist auf maximal 18 Monate befristet.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 11.04.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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