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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1329729
04.05.2023|Projekt-ID 255767|Meldungsnummer 1329729|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 04.05.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLS Netz AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLS Netz AG, Genfergasse 11,  3001  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  olivia.ocran@bls.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Messeleistungen und Datenanalyse

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71632200 - Zerstörungsfreie Prüfungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur / Anlagen & Technologie / Mess- & Diagnosetechnik,  3000  Bern 65,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 6'000'000.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die SBB führt Messleistungen am Gleis und Fahrdraht (Diagnose- und Prüffahrten) seit Jahren auch für die BLS Netz AG aus. Mit der fortschreitenden Digitalisierung wurde die Messkette um mächtige Datenanalysetools (insbesondere swissTAMP) ergänzt. Diese neuen Funktionen sind auch für die Anlagenmanager der BLS unabdingbar, da sie die Grundlage für eine datenbasierte Erhaltungsprognose darstellen.
Da für das Normalspurnetz aktuell keine alternativen Gesamtlösungen verfügbar sind und weil die Lösung der SBB zudem die zwingend benötige, kompatible Nutzung der historischen und zukünftigen Daten (Verortung und Kalibrierung) sicherstellt, kommt nur die SBB als Anbieterin für diese umfassende Gesamtleistung in Frage. Aufgrund der technischen Komplexität und deren direkter Abhängigkeiten kann die Messwerterfassung nicht losgelöst von weiteren Analysesystemen beschafft werden.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 03.05.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.