Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 11.04.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Olten Direktion Bau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Olten Direktion Bau,
zu Hdn. von
Daniel Christen, Dornacherstrasse 1,
4601
Olten,
Schweiz,
E-Mail:
arnoud.kerkhof@wsp.com
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Neubau Schulanlage mit Dreifachturnhalle Kleinholz Olten - BKP 282.5 Wandbekleidung aus Holz
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Gesamte Produktion, Lieferung und Montage der Wandbekleidungen (teils mit akustischen Anforderungen), in Turnhalle, Forum und auf Leichtbauwänden, sowie Sitzstufen im Forum für den Neubau Schulanlage mit Dreifachturnhalle Kleinholz.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 2825 - Wandbekleidungen aus Holz und Holzwerkstoffen |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 333 - Holzbau: Bekleidungen und Ausbau |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Wehadeck AG Basel, Mailand-Strasse 6,
4053
Basel,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 475'857.05 mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 16.12.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch. Die Mitteilung über den Zuschlag wird den Anbieterinnen und Anbietern schriftlich eröffnet.
Meldungsnummer
1303091
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 06.04.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen den vorliegenden Entscheid kann innert 10 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die datierte und unterzeichnete Beschwerdeschrift hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das Beschwerdeverfahren ist nicht kostenlos und die Verfahrenskosten werden je nach Ausgang des Verfahrens auferlegt. Wird die Beschwerde vollumfänglich oder teilweise abgewiesen, sind die Kosten vollständig oder teilweise zu tragen.
|