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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1330313
13.04.2023|Projekt-ID 242021|Meldungsnummer 1330313|Abbruch

Abbruch

Publikationsdatum Simap: 13.04.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich Wasserversorgung
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich Wasserversorgung,  zu Hdn. von Michael Kirsch, Postfach,  8021  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 44 415 22 55,  E-Mail:  michael.kirsch.wvz@zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Projekt Erneuerung Seewasserwerk Moos (inkl. PW-Horn) Bereich: Gewerk 1, Baumeister (beinhaltend diverse Bauleistungen)

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Das Seewasserwerk Moos muss unter Betrieb saniert werden. Die vom Bauunternehmen zu erbringenden Leistungen umfassen neben Tief- und Rohbauarbeiten diverse Abbrucharbeiten, Hochbau, Innenausbau sowie das Verlegen von Rohren und Kabelummantelungen, Arbeiten an denkmalgeschützten Grünflächen Freiräume, Landschaftsgestaltung und Schaffung von Grünflächen.
Die Arbeiten werden über einen Zeitraum von ca.10 Jahren verteilt.
Es besteht eine starke Abhängigkeit von den anderen parallel am Projekt beteiligten Gewerken (Industrielle Prozesse, Elektrotechnik und Automatisierung).

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung

Publikation vom :   29.07.2022
im Publikationsorgan :   simap.ch
Meldungsnummer 1277879

3. Begründung

d) die eingereichten Angebote keine wirtschaftliche Beschaffung erlauben oder den Kostenrahmen deutlich überschreiten

5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.