Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 28.04.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonales Tiefbauamt des Kantons Thurgau
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonales Tiefbauamt, Langfeldstrasse 53 A,
8510
Frauenfeld,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 345 79 20,
Fax:
+41 58 345 79 21,
E-Mail:
info.tba@tg.ch,
URL
www.tba.tg.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Stadt Frauenfeld, Aufwertung Strassenräume Innenstadt; Erweiterung Planerleistungen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Zusatzleistungen zum Grundauftrag
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: B + S AG,
8050
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 118'840.00 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Preis für Zusatzleistungen
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 11.04.2023
4.4 Sonstige Angaben- Die Planerleistungen für fünf Umsetzungsprojekte betreffend Aufwertung Strassenräume der Innenstadt von Frauenfeld wurden Ende 2022 im selektiven Verfahren an die B + S AG vergeben. Es werden Zusatzleistungen erforderlich. Gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB; RB 720.3) kann ein Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben werden, wenn ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist, erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen würde. Der Anbieter hat im Rahmen des Grundauftrages bereits Leistungen erbracht. Ein Wechsel des Anbieters würde substanzielle Mehrkosten mit sich bringen. Die Voraussetzungen von Art. 21 Abs. 2 lit. e IVöB sind erfüllt.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann, soweit die Zulässigkeit des freihändigen Verfahrens oder Korruption gerügt wird, innert 20 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Frauenfelderstrasse 16, 8570 Weinfelden, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist dreifach einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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