Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 26.05.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
Projektmanagement Nord, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-Mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N01, MP-080229, Luterbach - Härkingen 6 Streifen Ausbau / Bauherrenunterstützung - Nachtrag
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71500000 - Dienstleistungen im Bauwesen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Jauslin Stebler AG, Neue Bahnhofstrasse 125,
4132
Muttenz,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 512'652.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB.
Die Projektierungsarbeiten im Gesamtperimeter 6 Streifen Ausbau N01, Luterbach - Härkingen bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten. Die seit Beginn der Projektierung erfolgten Arbeiten, Absprachen und Koordination mit allen Projektbeteiligten sind anspruchsvoll und können nur vom ursprünglichen Anbieter erarbeitet werden, weil nur er die Abläufe und notwendigen Kenntnisse der konkreten Verhältnisse hat. Es gibt keine angemessene Alternative dazu, ein Anbieterwechsel würde erhebliche Schwierigkeiten (Kenntnis der Herausforderungen im Bereich der diversen Schnittstellen, der bisherigen Planung und der bisher getroffenen Vereinbarung) bereiten. Die Mehrkosten eines Anbieterwechsels würden sich auf ca. CHF 0.25 Mio. geschätzt (Einarbeitung der neuen BHU, Terminverzögerung), was wirtschaftlich nicht tragbar wäre.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 24.05.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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