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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1330561
14.04.2023|Projekt-ID 250130|Meldungsnummer 1330561|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 14.04.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt
Projektieren + Realisieren,  zu Hdn. von Adrian Baumann, Walcheplatz 2,  8090  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  043 259 55 62,  E-Mail:  adrian.baumann@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Turbenthal, BGK Tösstalstrasse 3. Etappe
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Projektierung und Realisierung (SIA-Phasen 31 - 53) Strasseninstandsetzung, Neubau Gehweg nordseitig, Kernfahrbahn mit Radstreifen, Fussgängerübergänge, hindernisfreier Ausbau Bushaltestellen, Radstreifen, Anpassen Beleuchtung, Neubau Entwässerung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: GEOINFO AG, Speerstrasse 10,  9500  Wil,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 458'426.15 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 13.01.2023
im Publikationsorgan: simap.ch und Decision Advisor
Meldungsnummer 1308163

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 06.04.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 7

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.