Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 19.04.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Energie
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 462 83 50,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- (22146) 805 Fachjournalisten EnergieSchweiz-Inhalte (FECHI)
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Los 1 – Kommunikationsagentur
Für die Leistungen in Los 1 wird eine Kommunikationsagentur gesucht, welche die Organisation und Koordination der Erstellung bzw. Überarbeitung der Fachinhalte inkl. Übersetzung und Lektorat und Layout sowie die Kommunikation der Fachinhalte (Crossmedial) übernimmt.
Los 2-7 – Fachjournalisten Für die Leistungen in den Losen 2-7 werden Fachjournalisten für folgende Leistungen gesucht: Erstellung und Aktualisierung von Broschüren, Fachartikel und/oder Kurztexte. Die verschiedenen Lose decken die folgenden Fachbereiche ab: Los 2: Gebäude Los 3: Industrie und Dienstleistungen Los 4: Geräte und Wettbewerbliche Ausschreibungen Los 5: Mobilität Los 6: Erneuerbare Energien Los 7: Aus- und Weiterbildung -
Los-Nr:
3
- Kurze Beschreibung: Fachjournalisten Industrie und Dienstleistungen
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79550000 - Schreib-, Textverarbeitungs- und Desktop-Publishing-Arbeiten, | | 79551000 - Schreibarbeiten, | | 71314000 - Dienstleistungen im Energiebereich, | | 79530000 - Übersetzungsdienste, | | 79822500 - Dienstleistungen im Grafik-Design, | | 79342000 - Marketing |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: Rang 1
Name: zweiweg gmbh, Weinbergstrasse 68,
8006
Zürich,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 914'804.00 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Inkl. Optionen (siehe Ziffer 4.4)
- Hinweis: Rang 2
Name: textatelier.ch gmbh, Elfenaustrasse 5,
2502
Biel/Bienne,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 834'675.00 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Inkl. Optionen (siehe Ziffer 4.4)
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhalten die Firmen zweiweg gmbh und textatelier.ch gmbh. Die Firma zweiweg gmbh hat eine gute Arbeitsprobe eingereicht und seine fachliche Erfahrung ist überzeugend. textatelier.ch gmbh hat auch eine gute Arbeitsprobe eingereicht.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 13.10.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1291115
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 06.04.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.4 Sonstige Angaben- Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2) zweiweg gmbh
- Grundauftrag: CHF 236’079.00 - Optionen: CHF 678’726.00 Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.
Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2) textatelier.ch gmbh - Grundauftrag: CHF 215’400.00 - Optionen: CHF 619’275.00 Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.
Bezugsregelung gemäss Ausschreibung vom 13.10.2022.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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