Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 28.04.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Konzerneinkauf Dienstleistungen
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Konzerneinkauf Dienstleistungen,
zu Hdn. von
Roger Rindlisbacher, Hilfikerstrasse 3,
3000
Bern 65,
Schweiz,
E-Mail:
einkauf.dienstleistungen@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- 2022/KEK/038 Strategische Partner Print
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die SBB AG benötigt eine Vielzahl unterschiedlicher Druckerzeugnisse. Sowohl die Auflage als auch die Art der Produkte inkl. Druckträger sind sehr vielfältig und unterschiedlich. Die Produkte sind nicht handelsüblich erhältlich, sondern werden explizit für die SBB AG hergestellt/gedruckt. Exemplarisch sind hiernach die am häufigsten benötigten Produktgruppen gelistet und in zwei Lose unterteilt. Diese Liste ist nicht abschliessend, sondern bezweckt einen Grobüberblick über das benötigte Produkteportfolio der SBB AG zu ermöglichen.
Los 1 - Klassischer Print bis Format A3: Broschüren, Einzelblätter, Anwohnerschreiben, Flyer, etc.
Los 2 - Gross- und Sonderformat: Plakate, Pläne, Mischformate, etc.
Abgrenzung:
Folgende Produkte sind explizit nicht Teil der Ausschreibung: - Zeitungen und Bücher - Produkte, welche nicht spezifisch für die SBB AG gedruckt werden - Schilder und Tafeln -
Los-Nr
1
- Kurze Beschreibung: Klassischer Print (bis Format A3)
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79800000 - Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes, | | 22300000 - Postkarten, Glückwunschkarten und andere Druckerzeugnisse, | | 22100000 - Gedruckte Bücher, Broschüren und Faltblätter |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Copytrend Holding AG, Waldeggstrasse 30,
3097
Liebefeld,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 33'500'000.00 ohne MWSt. Bemerkung: Platz 3; die Anbieterin erhält den Zuschlag auf die Option zur Leistungserbringung; vgl. überdies die Bemerkungen unter Ziff. 4.4
- Name: Merkur Druck AG, Gaswerkstrasse 56,
4900
Langenthal,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 33'500'000.00 ohne MWSt. Bemerkung: Platz 1; vgl. überdies die Bemerkungen unter Ziff. 4.4
- Name: Kromer Print AG, Karl Roth-Strasse 3,
5600
Lenzburg,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 33'500'000.00 ohne MWSt. Bemerkung: Platz 2; vgl. überdies die Bemerkungen unter Ziff. 4.4
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Angebote der Zuschlagsempfängerinnen waren insgesamt die Vorteilhaftesten und haben am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war die gute Kombination aus Preis, Qualität und Nachhaltigkeit der drei Angebote. Alle drei Zuschlagsempfänger haben jeweils eine hohe Punktzahl erreicht.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 25.01.2023
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1311191
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 26.04.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 12
4.4 Sonstige Angaben- Der Zuschlag erfolgt ohne Mindestabnahmemenge. Es werden nur optionale Leistungen zugeschlagen.
Es wird mittels den definierten Abrufverfahren höchstens der publizierte Gesamtpreis abgerufen.
Die Verteilung des Gesamtpreises auf die Zuschlagsempfänger erfolgt gemäss dem Vertragsentwurf (60% / 40%).
Sollte sich die SBB AG entscheiden, den Vertrag mit einer Zuschlagsempfängerin aufzulösen, treten die verbleibenden Parteien in den jeweils höheren Rang, sofern dieser frei wird. Die Beträge im Vertrag werden entsprechend erhöht.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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