Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
20.04.2023 Publikationsdatum Simap: 20.04.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Hochbauamt Basel-Landschaft
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,
4410
Liestal,
Schweiz,
E-Mail:
zbs@bl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Liestal Regierungsgebäude, Umbau Sicherheit und Sanierung / Heizungsinstallationen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Heizungsinstallation im Umbauprojekt Regierungsgebäude
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten, | | 45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten, | | 45331000 - Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen |
Baukostenplannummer (BKP): | 242 - Heizungsanlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Rosenmund Haustechnik AG, Eichenweg 1,
4410
Liestal,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 334'202.50 mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 20.10.2022
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
1285923
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 18.04.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 11
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation auf simap.ch an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
|