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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1331255
20.04.2023|Projekt-ID 244159|Meldungsnummer 1331255|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  20.04.2023
Publikationsdatum Simap: 20.04.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Hochbauamt Basel-Landschaft
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft
Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,  4410  Liestal,  Schweiz,  E-Mail:  zbs@bl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Liestal Regierungsgebäude, Umbau Sicherheit und Sanierung / Heizungsinstallationen
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Heizungsinstallation im Umbauprojekt Regierungsgebäude

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten,
45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten,
45331000 - Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
Baukostenplannummer (BKP): 242 - Heizungsanlagen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Rosenmund Haustechnik AG, Eichenweg 1,  4410  Liestal,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 334'202.50 mit MWSt.7.7%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 20.10.2022
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer 1285923

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 18.04.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 11

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation auf simap.ch an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.