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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1331527
19.04.2023|Projekt-ID 248748|Meldungsnummer 1331527|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 19.04.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern / Amt für Grundstücke und Gebäude
Beschaffungsstelle/Organisator: Amt für Grundstücke und Gebäude des Kantons Bern,  zu Hdn. von Christian Ingold, Reiterstrasse 11,  3013  Bern,  Schweiz,  Telefon:  031 633 34 22,  E-Mail:  info.agg@be.ch,  URL www.be.ch/agg

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

GYT - Erweiterung und Sanierung GYMNASIUM THUN - 215.2_Fassadenbau_TO1
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Hinterlüftete Fassade aus Blech, mit Unterkonstruktion aus horizontalen z-Profilen, auf Holzelement (Holztafelbau) befestigt. Bekleidung aus Tunnelpanel (Sonderprofil)

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45443000 - Fassadenarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 2152 - Fassadenbau

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Geilinger AG, Werkstrasse 20,  8404  Winterthur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'021'209.80 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Vorteilhaftestes Angebot für die geforderte Leistung.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 19.12.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1303271

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 29.03.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation
bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Rechtsamt, Reiterstrasse 11, 3013 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln und eine Begründung enthalten sowie rechtsgültig unterzeichnet sein. Greifbare Beweismittel sind beizulegen.