Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 04.05.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: I-AEP-PJM-RWT-T6,
zu Hdn. von
Muller Christian Ernest, Rue de la Gare de Triage 5,
1020
Renens,
Schweiz,
E-Mail:
christian.ernest.muller@sbb.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- Modernisierung der Broye-Linie
Los 15 - Bahnhöfe Henniez, Granges-Marnand und Trey
Tiefbauarbeiten
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Arbeiten, hauptsächlich Tiefbau- und Stahlbetonarbeiten, in den Bahnhöfen Henniez und Granges-Marnand und Rückbau der Haltestelle Trey unter Bahnbetrieb.
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 1144974
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
29.03.2023
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1325471
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text-
Stelle des zu berichtigenden Textes
:
1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers
Anstatt
:
Zusendung einer E-Mail-Adresse durch den Bieter zur Einreichung seines Angebots an christian.ernest.muller@sbb.ch und jamal.balghaddar@sbb.ch Letzter Termin für die Zusendung der E-Mail-Adresse: 09. Mai 2023
Muss es heissen
:
Zusendung einer E-Mail-Adresse durch den Bieter zur Einreichung seines Angebots an christian.ernest.muller@sbb.ch und jamal.balghaddar@sbb.ch Letzter Termin für die Zusendung der E-Mail-Adresse: 17. Mai 2023
4.2 zu berichtigende DatenFrist für die Einreichung des AngebotesBisher: 12.05.2023 Neu: 26.05.2023
Datum der OffertöffnungBisher: 17.05.2023 Neu: 30.05.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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