Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 28.04.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Primarschule Müllheim
Beschaffungsstelle/Organisator: Primarschule Müllheim,
zu Hdn. von
Pius Nauer, Im Wiel 6,
8555
Müllheim,
Schweiz,
Telefon:
+41 52 763 14 60,
E-Mail:
p.nauer@ps-muellheim.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BKP 201.1 Abbruch und Baugrubenaushub inkl. Wasserhaltung
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Abbruch, Baustelleneinrichtung, Wasserhaltung, Baugrubenaushub, Kanalisationen und Entwässerungen
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 201 - Baugrubenaushub |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 111 - Regiearbeiten,
| | 113 - Baustelleneinrichtung,
| | 117 - Abbrüche und Demontagen,
| | 161 - Wasserhaltung,
| | 211 - Baugruben und Erdbau,
| | 237 - Kanalisationen und Entwässerungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Imhof Bau AG, Kaltenbacherstrasse 40,
8260
Stein am Rhein,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'645'213.40 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Offerte weist, unter Berücksichtigung der in der Ausschreibung festgelegten Vergabekriterien, das wirtschaftlich günstigste Angebot und die beste Erfüllung der Zuschlagskriterien aus.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 10.02.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1315041
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 25.04.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Frauenfelderstrasse 16, 8570 Weinfelden, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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