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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1332187
02.06.2023|Projekt-ID 252305|Meldungsnummer 1332187|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 02.06.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Primarschule Müllheim
Beschaffungsstelle/Organisator: Primarschule Müllheim,  zu Hdn. von Pius Nauer, Im Wiel 6,  8555  Müllheim,  Schweiz,  Telefon:  +41 52 763 14 60,  E-Mail:  p.nauer@ps-muellheim.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BKP 214 Montagebau in Holz
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Dachkonstruktion MZH und Beton- Verbunddecke Schulhaus

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 214 - Montagebau in Holz
Normpositionen-Katalog (NPK): 111 - Regiearbeiten,
331 - Zimmerarbeiten: Tragkonstruktion

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Egli Zimmerei AG, Ausserdorfstrasse 2,  9621  Oberhelfenschwil,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 539'309.80 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Offerte weist, unter Berücksichtigung der in der Ausschreibung festgelegten Vergabekriterien, das wirtschaftlich günstigste Angebot und die beste Erfüllung der Zuschlagskriterien aus.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 10.02.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1316041

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 31.05.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Frauenfelderstrasse 16, 8570 Weinfelden, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.