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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1332783
25.04.2023|Projekt-ID 249590|Meldungsnummer 1332783|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 25.04.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ufficio federale delle strade USTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Ufficio federale delle strade USTRA
Filiale Bellinzona
divisione Infrastruttura stradale Est,  zu Hdn. von N13 AS Chur Süd – Belagsarbeiten und IS UF Sommerau, Via C. Pellandini 2a,  6500  Bellinzona,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 469 68 11,  Fax:  +41 58 469 68 90,  E-Mail:  acquistipubblici@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N13 AS Chur Süd - Belagsarbeiten und IS UF Sommerau, Bauausführung
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die Baumassnahmen umfassen den Ersatz der Binder- und Deckschicht auf dem Abschnitt von der Ein-/Ausfahrt Richtung TI bis zur Ein-/Ausfahrt Richtung ZH, auf einem ca. 1.0 km langen Teilstück des N13 Trassees beim AS Chur Süd.
Im Zuge der Belagsarbeiten wird auch die Unterführung Sommerau instandgesetzt. Die Randträger zwischen den 2 Fahrspuren Nord-Süd und Süd-Nord sowie zwischen der Nordspur und der Einfahrt Richtung ZH werden neu erstellt. Ebenso wird die Unterführung auf der ganzen Länge etappenweise neu abgedichtet. Die Arbeiten werden grundsätzlich am Tag unter Verkehr auf der jeweils für die Bauarbeiten gesperrten N13 Fahrspur ausgeführt. Am Tag muss der vierspurige Verkehr (2+2) jeweils auf dem gesamten Abschnitt gewährleistet sein.
Die Verkehrs-Umstellungsarbeiten sowie gewisse Arbeiten an der UF Sommerau erfolgen in der Nacht. Am Morgen sind die Fahrbahnen jeweils rechtzeitig für den Verkehr frei zu geben und zu räumen.
HAUPTLEISTUNGEN/-MENGEN:
- Belag fräsen ca.20’500 m2
- SAMI Schicht ca.20'500 m2
- Walzasphalt AC EME 22 C1 ca. 4'500 t
- Walzasphalt AC MR 8 ca. 1'500 t
- Markierungen ca. 20'000 m
- Fahrzeugrückhaltesysteme ca. 2'400 m
- Abbrucharbeiten Betonabbruch Kordone ca. 20 m3
- Betonarbeiten ca. 20 m3
- Abdichtungsarbeiten ca. 200 m2.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45233100 - Bauarbeiten für Fernstraßen und Straßen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: ARGE AS Chur Süd Cellere Bau AG / Mettler Prader AG, c/o
Name: Cellere Bau AG, Polenlöserweg,  7204  Untervaz,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 4'443'395.25 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: ARGE AS Chur Süd Cellere Bau AG / Mettler Prader AG (Cellere Bau AG, Untervaz + Mettler Prader AG, Chur)

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Anbieter ARGE AS Chur Süd Cellere Bau AG / Mettler Prader AG die höchste Punktzahl aller Anbieter. Die Offerte des Zuschlagsempfängers überzeugte durch gute Angebotsunterlagen und gute Angaben zum Bauprogramm und den Bauabläufen.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 20.12.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1306465

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 25.04.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.4 Sonstige Angaben

ZUSCHLAGSKRITERIEN (ZK)
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:

ZK1: PREIS; GEWICHTUNG 40%.

ZK2: DAUER DER ARBEITEN; GEWICHTUNG 15%.

ZK3: QUALITÄT, PLAUSIBILITÄT DES BAUPROGRAMMS UND DER BAUABLÄUFE; GEWICHTUNG 15%, unterteilt in:
ZK3.1: Plausibilität des Bauprogramms 5%;
ZK3.2: Qualität und Plausibilität der Bauabläufe 10%.

ZK4: QUALITÄT/PLAUSIBILITÄT DES ANGEBOTS; GEWICHTUNG 15%, unterteilt in:
ZK4.1: Baustelleneinrichtung und Logistikkonzept 3%;
ZK4.2: Technischer Bericht, 9%;
ZK4.3 QM-Konzept und Risikoanalyse 3%.

ZK5: QUALITÄT DES ANBIETERS: ERFAHRUNG DER SCHLÜSSELPERSONEN GEWICHTUNG: 15%, unterteil in:
5.1 Bauführer (Baustellenchef) 8%;
5.2 Polier 7%.

Für jede Person wird eine einzige Note erteilt, die die vorgelegte Referenz (Analogie der Funktion und des Projektes der Referenz mit der Funktion und das Projekt der vorliegenden Ausschreibung) und die dokumentierte berufliche Erfahrung (mit Bezug auf das Projekt der vorliegenden Ausschreibung) betrachtet.

PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 30% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.

Bewertung für das Zuschlagskriterium ZK2 “Dauer der Arbeiten”:
Es wird eine Note aufgrund der in der Offerte vorgeschlagenen Arbeitsdauer erteilt (Terminabweichung gegenüber Dauer der Arbeiten von Baubeginn bis Bauende) wie folgt:
- über 2 Wochen länger als vom Bauherren vorgegeben: Note 0.
- über 1 Wochen länger als vom Bauherren vorgegeben: Note 1.
- bis 1 Woche länger als vom Bauherren vorgegeben: Note 2.
- Termin Bauherr bis 1 Woche kürzer, als vom Bauherren vorgegeben: Note 3.
- über 1 Woche kürzer als vom Bauherren vorgegeben: Note 4.
- über 2 Wochen kürzer als vom Bauherren vorgegeben: Note 5.

Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar // keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt // ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt // Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = erfüllt // Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt // Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt // Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung.
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.