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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1332847
04.05.2023|Projekt-ID 251240|Meldungsnummer 1332847|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  04.05.2023
Publikationsdatum Simap: 04.05.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Amt für Industrielle Betriebe
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft
Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,  4410  Liestal,  Schweiz,  E-Mail:  zbs@bl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Aesch - Mischwasserbecken (MWB) Dornachbrugg, Ingenieur
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Ingenieurmandat Projektierung, Ausführung und Realisierung inkl. Bauleitung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: gsi Bau- und Wirtschaftsingenieure AG, Wallstrasse 8,  4051  Basel,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 463'441.70 mit MWSt.7.7%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 02.02.2023
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft und simap.ch
Meldungsnummer 1312277

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 02.05.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation auf simap.ch an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.