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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1332849
26.04.2023|Projekt-ID 245849|Meldungsnummer 1332849|Zuschläge      Berichtigung

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 26.04.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ufficio federale delle strade USTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Ufficio federale delle strade USTRA
Filiale Bellinzona
divisione Infrastruttura stradale Est,  zu Hdn. von N29 Tunnel Crap Sès - PV Bau, Via C. Pellandini 2a,  6500  Bellinzona,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 469 68 11,  Fax:  +41 58 469 68 90,  E-Mail:  acquistipubblici@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N29 Tunnel Crap Sès - Projektverfasser Bau
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Mit dem neuen Netzbeschluss wurde die Kantonsstrasse über den Julier von Thusis bis Silvaplana per 1. Januar 2020 ins Nationalstrassennetz aufgenommen. Bei dieser Strecke handelt es sich grösstenteils um eine 2-spurige Bergstrecke, geprägt von vielen Kunstbauten. Bestandteil dieser Ausschreibung ist der Tunnel Crap Sès in der Gemeinde Surses. Der Tunnel und die Betriebs- und Sicherheitsanlagen müssen teilweise erneuert werden. Der Tunnel Crap Sès soll gesamthaft saniert und die Verkehrssicherheit erhöht werden. In einem ersten Schritt soll ein Massnahmenkonzept erstellt werden. Anschliessend wird das Massnahmenprojekt für die Gesamtinstandsetzung sowie das Ausführungsprojekt und Detailprojekt für den zusätzlichen Notausgang erstellt. Die Realisierung der Gesamtertüchtigung ist in den Jahren 2026 bis 2029 vorgesehen.
Der Gesamtaufwand wird auf 32’000 Arbeitsstunden abgeschätzt.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: IG SoPas, c/o
Name: Gähler und Partner AG, Sonnenbergstrasse 1,  5408  Ennetbaden,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 4'278'624.82 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: IG SoPas (Gähler und Partner AG, Ennetbaden + IM Maggia Engineering AG, Locarno + Widmer Ingenieure AG, Chur + Flückiger+Bosshard AG, Chur)

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte IG SoPas die höchste Punktzahl aller Anbieter. Die hervorragende Auftragsanalyse, in Verbindung mit der überdurchschnittlichen Besetzung der Schlüsselpositionen und der gesamthaft hohen Qualität des Angebots ergab das vorteilhafteste Angebot.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 18.10.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1291961

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 26.04.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.4 Sonstige Angaben

ZUSCHLAGSKRITERIEN (ZK)
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden:

ZK1: PREIS: GEWICHTUNG 30%:
ZK1.1: Nominalpreis, Gewichtung 15%;
ZK1.2: Verlässlichkeit des Preises, Gewichtung 15%.

ZK2: QUALITAET DES ANGEBOTES: GEWICHTUNG 30%; unterteilt in:
2.1 Aufgabeanalyse und Vorgehensvorschlag: 20%;
2.2 Nachhaltigkeitsanalyse (vom wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkt) 5%;
2.3 Risikoanalyse und QM-Konzept: 5%.

ZK3: QUALITAET DES ANBIETERS: GEWICHTUNG 40%; unterteilt in:
3.1 Projektleiter PV Bau 15%
3.1.1 eine Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und Komplexität der Referenz mit Funktion und Komplexität dieser Ausschreibung) 7.5%;
3.1.2 Lebenslauf (Bewertung der Ausbildung und Berufserfahrung im Hinblick auf das Projekt) 7.5%.

3.2 Projektleiter PV Bau Stv. 10%
3.2.1 eine Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und Komplexität der Referenz mit Funktion und Komplexität dieser Ausschreibung) 5%;
3.2.2 Lebenslauf (Bewertung der Ausbildung und Berufserfahrung im Hinblick auf das Projekt) 5%.

3.3 Projektorganisation 15%.

PREISBEWERTUNG
BEWERTUNG ZK1.1 (Nominalpreis)
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.

BEWERTUNG ZK1.2 (Verlässlichkeit des Preises):
Es werden die Abweichungen vom Medianwert der eingereichten Angebote benotet. Das heisst. es wird zuerst der Median (100%) der bereinigten Angebotspreise ermittelt. Dieser wird mit der Maximalnote (5) bewertet. Angebote, die im Preis + 5% oder – 5% vom Median abweichen, bekommen ebenfalls die Note (5). Angebote, die den Wert des Medians ± 30 % erreichen oder über-/ unterschreiten erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear. Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.

Medianwert: Der Median ist der Wert, der genau «in der Mitte» steht, wenn die Angebotssummen der Grösse nach sortiert werden (bei einer ungeraden Anzahl der Angebote, ist der Median der Wert in der Mitte; bei einer geraden Anzahl der Angebote, ist der Median das arithmetische Mittel der beiden mittleren Werte).

Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar // keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt // ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt // Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Erfüllt // Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt // Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt // Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung.
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.