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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1332867
26.04.2023|Projekt-ID 249537|Meldungsnummer 1332867|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 26.04.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Aargau Departement Finanzen und Ressourcen
Beschaffungsstelle/Organisator: Kanton Aargau
Departement Finanzen und Ressourcen, Human Resources Aargau
Tellistrasse 67, 5000 Aarau, Tellistrasse 67,  5000  Aarau,  Schweiz,  E-Mail:  submission.timeAG@ag.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

timeAG
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Mit vorliegender öffentlichen Ausschreibung sucht die Vergabestelle einen oder mehrere Anbieter von Software und Implementierungsdienstleistungen für das Projekt timeAG.
Der Auftrag für das Projekt timeAG umfasst die Ablösung und Zusammenführung der bestehenden System- & Applikationslandschaft für die Themenbereiche:

Los 1: Zeit-/Absenzen-/Leistungserfassung sowie Inkonvenienzen/Zulagen
>Option A / Zutrittssteuerung
>Option B / Personaleinsatzplanung

Los 2: Digitaler Spesenworkflow
Los-Nr: 2
Kurze Beschreibung: Digitalisierung Spesenprozess

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Yokoy Group AG, Technoparkstrasse 1,  8005  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 898'200.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Bestes Angebot gemäss Bewertung

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 22.12.2022
Meldungsnummer 1306349

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 24.04.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

1.Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen ab Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a.anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b.darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, die den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.