Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 26.04.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Aargau
Departement Finanzen und Ressourcen
Beschaffungsstelle/Organisator: Kanton Aargau Departement Finanzen und Ressourcen, Human Resources Aargau Tellistrasse 67, 5000 Aarau, Tellistrasse 67,
5000
Aarau,
Schweiz,
E-Mail:
submission.timeAG@ag.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- timeAG
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Mit vorliegender öffentlichen Ausschreibung sucht die Vergabestelle einen oder mehrere Anbieter von Software und Implementierungsdienstleistungen für das Projekt timeAG.
Der Auftrag für das Projekt timeAG umfasst die Ablösung und Zusammenführung der bestehenden System- & Applikationslandschaft für die Themenbereiche:
Los 1: Zeit-/Absenzen-/Leistungserfassung sowie Inkonvenienzen/Zulagen >Option A / Zutrittssteuerung >Option B / Personaleinsatzplanung
Los 2: Digitaler Spesenworkflow -
Los-Nr:
2
- Kurze Beschreibung: Digitalisierung Spesenprozess
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Yokoy Group AG, Technoparkstrasse 1,
8005
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 898'200.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Bestes Angebot gemäss Bewertung
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 22.12.2022
Meldungsnummer
1306349
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 24.04.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen ab Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a.anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b.darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3.Auf eine Beschwerde, die den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen. 5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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