Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 12.05.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Justizleitung des Kantons Bern, Stabsstelle für Ressourcen
Beschaffungsstelle/Organisator: Justizleitung des Kantons Bern, Stabsstelle für Ressourcen,
zu Hdn. von
Esther Abenhaim, Nordring 8,
3013
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
stabsstelle-ressourcen@justice.be.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Projekt NeVo, fachliche Unterstützung Projektleitung (stv. Fachverantwortung)
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72224000 - Beratung im Bereich Projektleitung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Q-Perior AG, Weltpoststrasse 5,
3015
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 275'712.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Im gemeinsamen Projekt NeVo/Rialto (Neue Vorgangsbearbeitung) mit der Kantonspolizei ersetzt die Staatsanwaltschaft fehlende eigene Personalkapazitäten durch extern beigezogene Ressourcen, indem zur Unterstützung der Fachkoordination und der internen Projektleitung die Zuschlagsempfängerin beigezogen wurde. Dieser Leistungsbezug ist zu verlängern entsprechend der Verlängerung und Erweiterung, welche das Gesamtprojekt erfahren hat. Aufgrund der vertieften Kenntnisse des Projekts, des Projektstands und der engen Zusammenarbeit mit Schlüsselpersonen des Projekts eignet sich dafür einzig die Zuschlagsempfängerin. Im Sinne von Art. 21 Abs. 2 lit. e IVöB 2019 kann nur sie die erforderliche Kontinuität der Dienstleistung sicherstellen. Damit sind die Voraussetzungen der freihändigen Vergabe vorliegend erfüllt.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 01.04.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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