Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 28.04.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich Amt für Hochbauten,
zu Hdn. von
AHB, Postfach,
8021
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
AHB-Beschaffungswesen@zuerich.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BAV 57069 Kohlenlagerhalle Rautistrasse
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Instandsetzung
BKP 211 Baumeisterarbeiten
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau |
Baukostenplannummer (BKP): | 211 - Baumeisterarbeiten |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 112 - Prüfungen,
| | 113 - Baustelleneinrichtung,
| | 131 - Instandsetzung und Schutz von Betonbauten,
| | 132 - Bohren und Trennen von Beton und Mauerwerk,
| | 211 - Baugruben und Erdbau,
| | 237 - Kanalisationen und Entwässerungen,
| | 241 - Ortbetonbau |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: SPLEISS AG, Untere Heslibachstrasse 46,
8700
Küsnacht ZH,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 372'778.45 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 27.01.2023
Meldungsnummer
1311493
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 26.04.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.4 Sonstige Angaben- Gemäss Beschluss der Direktorin des Amts für Hochbauten
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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