Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1333605
27.04.2023|Projekt-ID 256683|Meldungsnummer 1333605|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 27.04.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Universitätsspital Zürich Direktion Immobilien und Betrieb - Abteilung Einkauf
Beschaffungsstelle/Organisator: Universitätsspital Zürich
Direktion Immobilien und Betrieb - Abteilung Einkauf,  zu Hdn. von Andreas Elmer, Rämistrasse 100,  8091  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  andreas.elmer@usz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Upgrade Clinical Data Platform (COP)
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Dienstleistungen

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72211000 - Programmierung von System- und Anwendersoftware

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Zühlke AG, Zürcherstrasse 39J,  8952  Schlieren,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 970'000.00 mit MWSt.7.7%

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 26.04.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.