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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1333619
28.04.2023|Projekt-ID 246794|Meldungsnummer 1333619|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 28.04.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Spitalzentrum Biel AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Spitalzentrum Biel AG,  zu Hdn. von Patrick Zehnder, Vogelsang 84,  2501  Biel/Bienne,  Schweiz,  Telefon:  032 324 28 12,  E-Mail:  patrick.zehnder@szb-chb.ch,  URL www.spital-biel.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Selektives Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ersatz Computertomograph
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  ­ Lieferung, Inbetriebnahme und Unterhalt eines neuen Computertomographen.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  33115000 - Ausrüstung für Tomografie

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Siemens Healthcare AG, Freilagerstrasse 40,  8047  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'721'263.00 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Total Cost of Ownership über 8 Jahre. Variante Somatom X.Ceed.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Der Zuschlag erfolgt anhand der erzielten Ergebnisse gemäss den publizierten Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 02.11.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1295705

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 28.04.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 8

4.4 Sonstige Angaben

Je 2 Angebote pro Anbieter.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen, von der Veröffentlichung / Zustellung an- gerechnet, bei der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung, sowie greifbare Beweismittel enthalten. Die angefochtene Verfügung und die Publikation und sind beizulegen.