Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 28.04.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL)
Beschaffungsstelle/Organisator: Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL) Vice-présidence académique VPA AVP-CP-ECO,
zu Hdn. von
Jérôme Butty, BI A2 447 (Bâtiment BI) Station 7,
1015
Lausanne,
Schweiz,
E-Mail:
jerome.butty@epfl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Austausch eines Magneten NMR 14 T
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die EPFL beabsichtigt die Anschaffung eines 14 T (600MHz für 1H) NMR-Magnetenfür die NMR-Plattform (ISIC-NMRP) des Instituts für chemische Wissenschaften und Technik (ISIC) der Fakultät für Grundlagenwissenschaften (SB).
Die Ausrüstung ist für die aktuelle Forschung im Bereich der Probencharakterisierung durch Flüssig- und Festkörper-Kernspinresonanz (NMR) bestimmt. Im Hinblick auf die Bedürfnisse der EPFL und die spezifischen wissenschaftlichen Ziele ihrer NMR-Plattform ISIC-NMRP wird der Schwerpunkt auffolgende Forschungsbereiche liegen: ● Anwendungen modernster NMR-Methoden auf Fragestellungen aus der organischen und anorganischen Chemie; ● Charakterisierung organischer, bio-organischer, anorganischer und bio-anorganischer Moleküle mithilfe von Flüssig-NMR;
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38000000 - Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Bruker BioSpin AG, Industriestrasse 26,
8117
Fällanden,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
Ohne Angabe gemäss Art. 51 Abs. 4 Lit. b BöB und lVöB 2019
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Erweiterung von ursprünglichen Ausrüstung, um die Auswechselbarkeit mit schon vorhandenen
Material zu gewährleisten (Art. 21, Abs. 2, Lit. e BöB)
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 26.04.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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