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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1333715
06.06.2023|Projekt-ID 251787|Meldungsnummer 1333715|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 06.06.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Hochbauamt, Baubereich B,  zu Hdn. von Adrian Navarro, Stampfenbachstrasse 110,  8090  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  adrian.navarro@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

KST, Hallenbau, Sofortmassnahmen
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Sofortmassnahmen am Hallenbau der Kantonsschule Stadelhofen. Die geplante Instandsetzung umfasst vier Hauptthemen: Eine Teilsanierung der Gebäudehülle, eine Erhöhung der Behaglichkeit respektive Ertüchtigung des sommerlichen Wärmeschutzes im Musiktrakt sowie betriebliche und gebäudetechnische Optimierungen.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  44221100 - Fenster,
44115900 - Sonnenschutzvorrichtungen
Baukostenplannummer (BKP): 221 - Fenster, Aussentüren, Tore,
228 - Äussere Abschlüsse, Sonnenschutzanlagen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: REY Metallbau AG, Dottenwilerstrasse 25,  9300  Wittenbach,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'375'253.55 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 06.04.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.