Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
02.05.2023 Publikationsdatum Simap: 02.05.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Therwil
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Therwil,
zu Hdn. von
Schulleitung Kindergarten und Primarschule, Schulgasse 1,
4106
Therwil,
Schweiz,
E-Mail:
martin.knoepfli@primartherwil.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- iPads inkl. Zubehör für die Gemeinde Therwil
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Kauf von iPads inkl. Zubehör (Hüllen und Stifte)
Services: Auslieferung und Reparatur und Support
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 30200000 - Computeranlagen und Zubehör |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Data Quest AG, Seidenstrasse 4,
8304
Wallisellen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 445'507.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma Data Quest AG, welche preislich das günstigste Angebot eingereicht hat und die Qualitätsanforderungen sehr gut erfüllt. Das Angebot überzeugt neben dem Preis insbesondere hinsichtlich der Qualität des angebotenen Zubehörs und der Vergleichbarkeit der Referenzaufträge. Somit resultiert das beste Preis-/Leistungsverhältnis.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 09.03.2023
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
1321677
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 27.04.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gestützt auf Art. 15 der IVöB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Publikation des Zuschlagsempfängers) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
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