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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1334035
01.05.2023|Projekt-ID 251853|Meldungsnummer 1334035|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 01.05.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern / Amt für Grundstücke und Gebäude
Beschaffungsstelle/Organisator: Amt für Grundstücke und Gebäude des Kantons Bern,  zu Hdn. von Daniel Maradan, Reiterstrasse 11,  3013  Bern,  Schweiz,  Telefon:  031 633 34 11,  E-Mail:  info.agg@be.ch,  URL www.be.ch/agg

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

211 Baumeisterarbeiten, Kanalisationsarbeiten aussen Sanierung und Erweiterung des Schulungs- und Werkstattgebäudes.
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Sanierung und Aufstockung von Schul- und Werkstattgebäude. Baumeisterarbeiten, Rückbauarbeiten, Erdbebenmassnahmen.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45214000 - Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten
Baukostenplannummer (BKP): 211 - Baumeisterarbeiten,
152 - Kanalisationsleitungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Stettler AG Biel Studen, Wydengasse 6,  2557  Studen BE,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 819'569.75 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Vorteilhaftestes Angebot für die geforderte Leistung

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 03.02.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1314411

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 01.05.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit ihrer Eröffnung mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Rechtsamt, Reiterstrasse 11, 3013 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln und eine Begründung enthalten sowie rechtsgültig unterzeichnet sein. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.