Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 01.05.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern /
Amt für Grundstücke und Gebäude
Beschaffungsstelle/Organisator: Amt für Grundstücke und Gebäude des Kantons Bern,
zu Hdn. von
Daniel Maradan, Reiterstrasse 11,
3013
Bern,
Schweiz,
Telefon:
031 633 34 11,
E-Mail:
info.agg@be.ch,
URL
www.be.ch/agg
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- 211 Baumeisterarbeiten, Kanalisationsarbeiten aussen
Sanierung und Erweiterung des Schulungs- und Werkstattgebäudes.
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Sanierung und Aufstockung von Schul- und Werkstattgebäude. Baumeisterarbeiten, Rückbauarbeiten, Erdbebenmassnahmen.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45214000 - Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten |
Baukostenplannummer (BKP): | 211 - Baumeisterarbeiten,
| | 152 - Kanalisationsleitungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Stettler AG Biel Studen, Wydengasse 6,
2557
Studen BE,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 819'569.75 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Vorteilhaftestes Angebot für die geforderte Leistung
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 03.02.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1314411
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 01.05.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit ihrer Eröffnung mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Rechtsamt, Reiterstrasse 11, 3013 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln und eine Begründung enthalten sowie rechtsgültig unterzeichnet sein. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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