Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 26.05.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Konzerneinkauf Dienstleistungen
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Konzerneinkauf Dienstleistungen,
zu Hdn. von
Marie-Ines Heide, Hilfikerstrasse 3,
3000
Bern 65,
Schweiz,
E-Mail:
einkauf.dienstleistungen@sbb.ch,
URL
www.sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Verlängerung Vertrag Familien- und Jugendmarketing (FaJuMa)
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Aufgrund der Corona-Pandemie sowie der Lancierung neuer Jugendsortimente wurde das Jugendmarketing strategische neu ausgerichtet. Die Kampagne rund um die Einführung der neuen Angebote wurde durch den bestehenden Lieferanten und im Rahmen des bestehenden Vertrages konzipiert. Der Lieferant soll die Einführung vollumfänglich begleiten damit bestehendes Know-how genutzt und die Vorarbeiten beendet werden können. Der Vertrag wird zu diesem Zweck bis Ende 2024 verlängert.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[13] Werbung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79342000 - Marketing |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: TBWA Switzerland AG, Seefeldstrasse 19,
8008
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'700'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die bestehende Anbieterin hat im Rahmen des ursprünglichen Vertrages bereits umfassende Vorarbeiten übernommen, insbesondere Know-how aufgebaut und Teilleistungen erbracht, die von einem neuen Anbieter nicht übernommen werden können.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 25.05.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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