Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 11.07.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr, PP-F-EK-EET-SOU,
zu Hdn. von
Bibiana Girimonte Ruiz, Wylerstrasse 123/125,
3000
Bern 65,
Schweiz,
Telefon:
+41 79 923 18 36,
E-Mail:
bibiana.girimonte_ruiz@sbb.ch,
URL
www.sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Ersatz Fensterrahmen Modernisierung ICN
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34630000 - Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: SEALABLE Solutions GmbH, Eisenacher Landstrasse 70,
99880
Waltershausen,
Deutschland
Preis (Gesamtpreis):
EUR 671'280.71 ohne MWSt. Bemerkung: Preis inkl. Optionen und exkl. MWSt (Deutschland).
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Für den Ersatz der Gummirahmen muss die Zuschlagsempfängerin beauftragt werden, weil nur diese über die speziell für die Herstellung notwendigen Werkzeugen verfügt und die Voraussetzungen für die passgenaue Herstellung der Gummirahmen erfüllt. Entsprechende Alternativen, die Umrüstung mit anderen Werkzeugen vorzunehmen, sind nicht gegeben, weil die Umrüstung die Passgenauigkeit nicht gewährleistet. Da nur die Zuschlagsempfängerin den vorliegenden Besonderheiten Rechnung tragen kann, erfolgt eine freihändige Vergabe gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB. Eine angemessene Alternative gibt es im Markt nicht.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 05.05.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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