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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1334479
11.07.2023|Projekt-ID 256940|Meldungsnummer 1334479|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 11.07.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr, PP-F-EK-EET-SOU,  zu Hdn. von Bibiana Girimonte Ruiz, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  +41 79 923 18 36,  E-Mail:  bibiana.girimonte_ruiz@sbb.ch,  URL www.sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ersatz Fensterrahmen Modernisierung ICN

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34630000 - Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: SEALABLE Solutions GmbH, Eisenacher Landstrasse 70,  99880  Waltershausen,  Deutschland
Preis (Gesamtpreis):  EUR 671'280.71 ohne MWSt.
Bemerkung: Preis inkl. Optionen und exkl. MWSt (Deutschland).

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Für den Ersatz der Gummirahmen muss die Zuschlagsempfängerin beauftragt werden, weil nur diese über die speziell für die Herstellung notwendigen Werkzeugen verfügt und die Voraussetzungen für die passgenaue Herstellung der Gummirahmen erfüllt. Entsprechende Alternativen, die Umrüstung mit anderen Werkzeugen vorzunehmen, sind nicht gegeben, weil die Umrüstung die Passgenauigkeit nicht gewährleistet. Da nur die Zuschlagsempfängerin den vorliegenden Besonderheiten Rechnung tragen kann, erfolgt eine freihändige Vergabe gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB. Eine angemessene Alternative gibt es im Markt nicht.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 05.05.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.