Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 05.05.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Dienst öffentliche Ausschreibungen,
zu Hdn. von
Projekt (23036) 609 Unterstützungsdienstleistungen Storage, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 17.05.2023
- Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 14.06.2023 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter. c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 20.06.2023, Bemerkungen:
Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.2 Projekttitel der Beschaffung- (23036) 609 Unterstützungsdienstleistungen Storage
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- (23036) 609
2.4 Aufteilung in Lose?-
Ja
Angebote sind möglich für:
alle Lose
CPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
Kurze Beschreibung: Unterstützung Backup (Veritas Net-Backup und MicroFocus DataProtector) Anzahl Zuschlagsempfänger: 1 Umfang bzw. Menge: Max. Volumen in CHF (exkl. MwSt.) 2'250'000.00 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: 60 Monate nach Vertragsunterzeichnung Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja Beschreibung der Verlängerungen: Einzelverträge können maximal 1 Jahr über die Dauer des Rahmenvertrages hinaus vereinbart werden. Optionen: Ja Beschreibung der Optionen: Sämtliche Leistungen sind optional zu beziehen. Bei der unter Pflichtenheft Kapitel 3.2.1 genannten Menge handelt es sich um ein Gerüst im Sinne von geschätzten Volumen (max. Kostendach) aufgrund von Erfahrungszahlen. Gestützt auf den Rahmenvertrag werden mit Bezug auf die Realisierung einzelner Projekte jeweils Einzelverträge zwischen der Auftragnehmerin und dem BIT vereinbart. Verbindliche Leistungen ergeben sich jeweils erst aus den Einzelverträgen; aus der vorliegenden Vereinbarung ergibt sich weder eine Bezugspflicht des BIT noch eine Leistungspflicht der Auftragnehmerin. Zuschlagskriterien: - ZK1.1 - ZK1.13 Qualität (Referenzen)
Gewichtung 700 Punkte
- ZK2 Preis
Gewichtung 300 Punkte
Erläuterungen:
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1.1 und 6.1 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
|
CPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
Kurze Beschreibung: Unterstützung NAS (NetApp-Produkte-Palette (FAS, AFF, MetroCluster)) Anzahl Zuschlagsempfänger: 1 Umfang bzw. Menge: Max. Volumen in CHF (exkl. MwSt.) 1'750'000.00 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: 60 Monate nach Vertragsunterzeichnung Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja Beschreibung der Verlängerungen: Einzelverträge können maximal 1 Jahr über die Dauer des Rahmenvertrages hinaus vereinbart werden. Optionen: Ja Beschreibung der Optionen: Sämtliche Leistungen sind optional zu beziehen. Bei der unter Pflichtenheft Kapitel 3.2.1 genannten Menge handelt es sich um ein Gerüst im Sinne von geschätzten Volumen (max. Kostendach) aufgrund von Erfahrungszahlen. Gestützt auf den Rahmenvertrag werden mit Bezug auf die Realisierung einzelner Projekte jeweils Einzelverträge zwischen der Auftragnehmerin und dem BIT vereinbart. Verbindliche Leistungen ergeben sich jeweils erst aus den Einzelverträgen; aus der vorliegenden Vereinbarung ergibt sich weder eine Bezugspflicht des BIT noch eine Leistungspflicht der Auftragnehmerin. Zuschlagskriterien: - ZK1.1 - ZK1.12 Qualität (Referenzen)
Gewichtung 650 Punkte
- ZK1.13 Qualität (Zertifikate)
Gewichtung 50 Punkte
- ZK2 Preis
Gewichtung 300 Punkte
Erläuterungen:
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1.2 und 6.2 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
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CPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
Kurze Beschreibung: Unterstützung Object Storage (DELL EMC ECS-Produkte) Anzahl Zuschlagsempfänger: 1 Umfang bzw. Menge: Max. Volumen in CHF (exkl. MwSt.) 500'000.00 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: 60 Monate nach Vertragsunterzeichnung Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja Beschreibung der Verlängerungen: Einzelverträge können maximal 1 Jahr über die Dauer des Rahmenvertrages hinaus vereinbart werden. Optionen: Ja Beschreibung der Optionen: Sämtliche Leistungen sind optional zu beziehen. Bei der unter Pflichtenheft Kapitel 3.2.1 genannten Menge handelt es sich um ein Gerüst im Sinne von geschätzten Volumen (max. Kostendach) aufgrund von Erfahrungszahlen. Gestützt auf den Rahmenvertrag werden mit Bezug auf die Realisierung einzelner Projekte jeweils Einzelverträge zwischen der Auftragnehmerin und dem BIT vereinbart. Verbindliche Leistungen ergeben sich jeweils erst aus den Einzelverträgen; aus der vorliegenden Vereinbarung ergibt sich weder eine Bezugspflicht des BIT noch eine Leistungspflicht der Auftragnehmerin. Zuschlagskriterien: - ZK1.1 - ZK1.7 Qualität (Referenzen)
Gewichtung 600 Punkte
- ZK1.8 Qualität (Zertifikate)
Gewichtung 100 Punkte
- ZK2 Preis
Gewichtung 300 Punkte
Erläuterungen:
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1.3 und 6.3 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
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2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Im Bereich Storage setzt die Bundesverwaltung verschiedene Produkte ein. Aktuell sind es Veritas NetBackup, Veritas Flex-Appliances, DELL EMC Data Domain-Appliances, MicroFocus DataProtector inklusive HPE StoreOnce-Backup-Appliances, NetApp System-Palette (FAS, AFF) sowie DELL EMC S3-Technologie ECS. Die Betreuung dieser Produkte gehört zu den Kernaufgaben des Storage-Teams im BIT. Um diese Kernaufgabe gemäss den Anforderungen der Kunden jederzeit sicher zu stellen, braucht es kompetente Partner, welche das Storage-Team mit den dazu ausgerichteten Dienstleistungen unterstützen.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Eichenweg 1, 3052 Zollikofen sowie, auf Verlangen, in den Räumen der Bundesverwaltung in der ganzen Schweiz.
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Ja
- Bemerkungen: Teilangebote innerhalb eines Loses sind nicht zugelassen.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Die in Anhang 1.1/1.2/1.3 aufgeführten Teilnahmebedingungen müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation erfüllt und nachgewiesen werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung finden Sie auf folgender Webseite: https://www.efv.admin.ch/efv/de/home/efv/erechnung/aktuell.html
3.4 Einzubeziehende Kosten- Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc.
3.5 Bietergemeinschaft- Nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Anbieter zu erbringen. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind nicht zugelassen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
Los 1:
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Nachweis Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes. Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch). Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes. Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 Gesamtverantwortung Der Anbieter tritt als Generalunternehmen auf und übernimmt die volle Ergebnisverantwortung und Haftung für die jeweiligen Aufträge. Der Anbieter führt alle beteiligten Subunternehmen mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Allfällige Subunternehmen dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers gewechselt werden. Sub-Subunternehmer sind nicht zugelassen. Die Haftung bleibt in jedem Fall bei dem Anbieter. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK03.1 Erfahrung Leitung und Umsetzung Veritas NetBackup-Projekten Der Anbieter verfügt über mindestens 5 Jahre Erfahrung in der Leitung und Umsetzung von Veritas NetBackup-Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen in den letzten 10 Jahren nach. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Nachweis Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 4) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK03.2 Erfahrung in öffentlichen Verwaltungen oder ähnlich gelagerte Unternehmungen Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in öffentlichen Verwaltungen oder ähnlich gelagerte Unternehmungen im Bereich Backup-Engineering, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen in den letzten 10 Jahren nach. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Nachweis Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 4) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK04 Personelle Ressourcen Der Anbieter verfügt, zusammen mit den eventuell eingesetzten Subunternehmen, über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag, wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können. Beim allfälligen Beizug eines Subunternehmers ist für die Erfüllung dieses EK darauf zu achten, dass die charakteristische Leistung resp. der Hauptanteil der Leistung (mind. 70 %) des vorliegend ausgeschrieben Leistungsvolumens (vgl. Ziff. 3.2.1. des Pflichtenheftes) vom Anbieter selbst zu erbringen ist, und die entsprechenden personellen Ressourcen somit direkt beim Anbieter angestellt sein müssen. Nachweis Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.
EK05 Ansprechpartner Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Nachweis Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
EK06 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen a) Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, Mitarbeitende einzusetzen, die im gesuchten Fachbereich in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich, Niveau B2) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können. b) Weiter bestätigt der Anbieter, dass er bereit ist, Mitarbeitende einzusetzen, die im gesuchten Fachbereich in englischer Sprache (mündlich, Niveau B2) (gemäss Gemeinsamen Europäischem Referenzrahmen für Sprachen) kommunizieren können. c) Weiter bestätigt der Anbieter, dass er bei Bedarf auf Mitarbeitende zurückgreifen kann, die im gesuchten Fachbereich in französischer Sprache (mündlich, Niveau B2) (gemäss Gemeinsamen Europäischem Referenzrahmen für Sprachen) kommunizieren können. d) Der Anbieter akzeptiert weiter, dass die spezifischen Sprachanforderungen an Mitarbeitende im Rahmen der Abrufe bekannt gegeben werden. Nachweis Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen.
EK07 Personensicherheitsprüfung Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK08 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK09 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021) Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK10 Akzeptanz des Vertragsentwurfs Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 7 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
Los 2:
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Nachweis Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes. Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch). Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes. Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 Gesamtverantwortung Der Anbieter tritt als Generalunternehmen auf und übernimmt die volle Ergebnisverantwortung und Haftung für die jeweiligen Aufträge. Der Anbieter führt alle beteiligten Subunternehmen mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Allfällige Subunternehmen dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers gewechselt werden. Sub-Subunternehmer sind nicht zugelassen. Die Haftung bleibt in jedem Fall bei dem Anbieter. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK03 Erfahrung Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung im Bereich NetApp, in Projekten die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen in den letzten 10 Jahren nach. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Nachweis Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 4) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK03.1 Erfahrung in öffentlichen Verwaltungen oder ähnlich gelagerte Unternehmungen Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in öffentlichen Verwaltungen oder ähnlich gelagerten Unternehmungen im Bereich NetApp-Engineering auf, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen in den letzten 10 Jahren nach. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Nachweis Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 4) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK04 Personelle Ressourcen Der Anbieter verfügt, zusammen mit den eventuell eingesetzten Subunternehmen, über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag, wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können. Beim allfälligen Beizug eines Subunternehmers ist für die Erfüllung dieses EK darauf zu achten, dass die charakteristische Leistung resp. der Hauptanteil der Leistung (mind. 70%) des vorliegend ausgeschrieben Leistungsvolumens (vgl. Ziff. 3.2.1 des Pflichtenheftes) vom Anbieter selbst zu erbringen ist, und die entsprechenden personellen Ressourcen somit direkt beim Anbieter angestellt sein müssen. Nachweis Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.
EK05 Ansprechpartner Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Nachweis Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
EK06 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen a) Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, Mitarbeitende einzusetzen, die im gesuchten Fachbereich in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich, Niveau B2) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können. b) Weiter bestätigt der Anbieter, dass er bereit ist, Mitarbeitende einzusetzen, die im gesuchten Fachbereich in englischer Sprache (mündlich, Niveau B2) (gemäss Gemeinsamen Europäischem Referenzrahmen für Sprachen) kommunizieren können. c) Weiter bestätigt der Anbieter, dass er bei Bedarf auf Mitarbeitende zurückgreifen kann, die im gesuchten Fachbereich in französischer Sprache (mündlich, Niveau B2) (gemäss Gemeinsamen Europäischem Referenzrahmen für Sprachen) kommunizieren können. d) Der Anbieter akzeptiert weiter, dass die spezifischen Sprachanforderungen an Mitarbeitende im Rahmen der Abrufe bekannt gegeben werden. Nachweis Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen.
EK07 Personensicherheitsprüfung Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK08 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK09 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021) Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK10 Akzeptanz des Vertragsentwurfs Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 7 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
Los 3:
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Nachweis Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes. Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch). Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes. Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 Gesamtverantwortung Der Anbieter tritt als Generalunternehmen auf und übernimmt die volle Ergebnisverantwortung und Haftung für die jeweiligen Aufträge. Der Anbieter führt alle beteiligten Subunternehmen mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Allfällige Subunternehmen dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers gewechselt werden. Sub-Subunternehmer sind nicht zugelassen. Die Haftung bleibt in jedem Fall bei dem Anbieter. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK03 Erfahrung Der Anbieter verfügt über mindestens 2 Jahre Erfahrung in Projekten, aus denen ersichtlich ist, dass der Anbietermit DELL EMC ECS-Systemen (HW und SW) im Zusammenspiel von Storage, Netzwerktopologie und LoadBalancer vorweist, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Nachweis Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 4) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK03.1 Erfahrung in öffentlichen Verwaltungen oder ähnlich gelagerte Unternehmungen Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in öffentlichen Verwaltungen oder ähnlich gelagerten Unternehmungen im Bereich ECS-S3-Engineering, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Nachweis Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 4) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK04 Personelle Ressourcen Der Anbieter verfügt, zusammen mit den eventuell eingesetzten Subunternehmen, über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag, wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können. Beim allfälligen Beizug eines Subunternehmers ist für die Erfüllung dieses EK darauf zu achten, dass die charakteristische Leistung resp. der Hauptanteil der Leistung (mind. 70%) des vorliegend ausgeschrieben Leistungsvolumens (vgl. Ziff. 3.2.1 des Pflichtenheftes) vom Anbieter selbst zu erbringen ist, und die entsprechenden personellen Ressourcen somit direkt beim Anbieter angestellt sein müssen. Nachweis Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.
EK05 Ansprechpartner Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Nachweis Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
EK06 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen a) Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, Mitarbeitende einzusetzen, die im gesuchten Fachbereich in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich, Niveau B2) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können. b) Weiter bestätigt der Anbieter, dass er bereit ist, Mitarbeitende einzusetzen, die im gesuchten Fachbereich in englischer Sprache (mündlich, Niveau B2) (gemäss Gemeinsamen Europäischem Referenzrahmen für Sprachen) kommunizieren können. c) Weiter bestätigt der Anbieter, dass er bei Bedarf auf Mitarbeitende zurückgreifen kann, die im gesuchten Fachbereich in französischer Sprache (mündlich, Niveau B2) (gemäss Gemeinsamen Europäischem Referenzrahmen für Sprachen) kommunizieren können. d) Der Anbieter akzeptiert weiter, dass die spezifischen Sprachanforderungen an Mitarbeitende im Rahmen der Abrufe bekannt gegeben werden. Nachweis Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen.
EK07 Personensicherheitsprüfung Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK08 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK09 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021) Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK10 Akzeptanz des Vertragsentwurfs Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 7 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 05.05.2023 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Französisch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- - Infoniqa SQL AG
- NetApp Switzerland GmbH
4.6 Sonstige Angaben- Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Teuerung: Die Vertragsparteien können unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres, jedoch frühestens 2 Jahre nach Vertragsabschluss schriftlich und substantiiert begründet eine Anpassung der Preise verlangen. Eine Anpassung erfolgt höchstens im Umfang der Entwicklung des Schweizerischen Landesindex der Konsumentenpreise bis zum Zeitpunkt des Antrags und dies auch nur insofern die Indexänderung mehr als 3 Prozentpunkte seit der letzten Preisfestlegung beträgt. Als Ausgangspunkt dient der Indexstand jenes Monats, in welchem der Vertrag durch alle Parteien unterzeichnet wurde. Berechnungsbeispiel: Vereinbarte Vergütung bei Vertragsabschluss: CHF 150’000.00 Indexstand bei Vertragsabschluss Mai 2018 (Indexbasis Dez. 2015): 102.1 Punkte Indexstand bei der Überprüfung der Teuerung: September 2022: 105.5 Punkte Angepasste Vergütung infolge Preiserhöhung: CHF 154'995.10
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
Es ist nicht zulässig, ein Angebot als Anbieter einzureichen und in einem weiteren als Subunternehmer aufzutreten. Auch sind Mehrfachangebote von Subunternehmern unzulässig (vgl. Pflichtenheft Ziff. 9.3.6).
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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