Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1334515
30.05.2023|Projekt-ID 250877|Meldungsnummer 1334515|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 30.05.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,  zu Hdn. von Projektmanagement Nord, Brühlstrasse 3,  4800  Zofingen,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 482 75 11,  Fax:  +41 58 482 75 90,  E-Mail:  beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N01, MP-120136, ÜMA LUHÄ, Überbrückungsmassnahmen Luterbach - Härkingen / Belag 2023
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die Stammstrecke der N01 im Abschnitt Luterbach - Härkingen befindet sich seit 56 Jahren in Betrieb. Die Stammstrecke ist durch sehr hohes Verkehrsaufkommen belastet und weist in zahlreichen Abschnitten Belagsschäden in Form von Rissen und Deckbelagsschäden auf. Infolge des Umfangs der Schäden, können diese nicht durch den baulichen Unterhalt instand gesetzt werden.
Um die Gebrauchstauglichkeit und Verkehrssicherheit der Anlage zu gewährleisten, sind im Zeitfenster Juni 2023 bis Oktober 2023 v.a. die folgenden überbrückenden Massnahmen (ÜMa) und Instandsetzungen erforderlich:
•Ertüchtigung bestehender Beläge mittels vollflächigem Deckschichtersatz.
•Lokale Instandsetzung Belagseinbrüche.
•Lokaler Deckbelagseinbau.
•Erneuerung bestehender Markierungen.
Infolge des sehr grossen Verkehrsaufkommens müssen die Arbeiten in zahlreichen Nachtetappen von 22:00 Uhr bis 04:00 Uhr ausgeführt werden.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45233110 - Bauarbeiten für Autobahnen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: ARGE VoLo6S, c/o
Name: Marti AG Solothurn, Bielstrasse 102,  4500  Solothurn,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 6'598'035.87 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: "ARGE VoLo6S" best. aus: Marti AG, Solothurn / KIBAG Bauleistungen AG, Langenthal

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Nach der Evaluation der eingegangenen Offerten wurden alle Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich sowie finanziell leistungsfähig qualifiziert. Bei der Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller Anbieter. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die vorteilhafteste.
Die Offerte des Zuschlagsempfängers überzeugte nicht nur durch den günstigsten Preis, sondern auch durch eine gute Bewertung über alle Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 10.02.2023
im Publikationsorgan: Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch).
Meldungsnummer 1310889

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 25.05.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.