Abbruch- Publikationsdatum Simap: 09.05.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Energie Wasser Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Energie Wasser Bern,
zu Hdn. von
CC WTO, Monbijoustrasse 11, Postfach,
3001
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 31 321 32 31,
E-Mail:
ewb-beschaffungen@ewb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- EBP-125_Asset Management Software
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Damit ewb Instandhaltungsmassnahmen und Sanierungsaufträge zukünftig besser priorisieren kann, muss eine Software bei ewb eingeführt werden, die Asset Simulationen für Energieversorgungsunternehmen durchführen kann. Als Beschaffungsgegenstand wird die Asset Management Software und die dazugehörigen Dienstleistungen und IT-Anforderungen in den beiligenden Ausschreibungsunterlagen näher beschrieben.
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- ID EBP-125
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung-
Publikation vom
:
16.01.2023
im Publikationsorgan
:
www.simap.ch
Meldungsnummer
1306941
3. Begründung- b) kein Angebot die technischen Spezifikationen oder die weiteren Anforderungen erfüllt
4 Bemerkungen- Gemäss Artikel 43 Abs. 1 kann das Verfahren aus wichtigen Gründen abgebrochen wer-den. Art. 43 Abs. 1 IVöB enthält eine nicht abschliessende Aufzählung von wichtigen bzw. sachlichen Gründen. Ein wichtiger Grund liegt gemäss Art. 43 Abs. 1 IVöB namentlich vor, wenn kein Angebot die technischen Spezifikationen oder die weiteren Anforderungen erfüllt (Art. 43 Abs. 1 lit. b IVöB).
In beschaffungsrechtlicher Hinsicht bestehen demnach wichtige bzw. sachliche Gründe, welche den Abbruch des Submissionsverfahrens rechtfertigen. Das vorgenannte Verfahren wird deshalb in Anwendung von Art.43 IVöB abgebrochen.
5 Rechtsmittelbelehrung- Diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland,
Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen schriftlich angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; die angefochtene Verfügung und andere greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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