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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1335157
09.05.2023|Projekt-ID 249726|Meldungsnummer 1335157|Abbruch

Abbruch

Publikationsdatum Simap: 09.05.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Energie Wasser Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Energie Wasser Bern,  zu Hdn. von CC WTO, Monbijoustrasse 11, Postfach,  3001  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 31 321 32 31,  E-Mail:  ewb-beschaffungen@ewb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

EBP-125_Asset Management Software

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Damit ewb Instandhaltungsmassnahmen und Sanierungsaufträge zukünftig besser priorisieren kann, muss eine Software bei ewb eingeführt werden, die Asset Simulationen für Energieversorgungsunternehmen durchführen kann. Als Beschaffungsgegenstand wird die Asset Management Software und die dazugehörigen Dienstleistungen und IT-Anforderungen in den beiligenden Ausschreibungsunterlagen näher beschrieben.

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

ID EBP-125

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung

Publikation vom :   16.01.2023
im Publikationsorgan :   www.simap.ch
Meldungsnummer 1306941

3. Begründung

b) kein Angebot die technischen Spezifikationen oder die weiteren Anforderungen erfüllt

4 Bemerkungen

Gemäss Artikel 43 Abs. 1 kann das Verfahren aus wichtigen Gründen abgebrochen wer-den. Art. 43 Abs. 1 IVöB enthält eine nicht abschliessende Aufzählung von wichtigen bzw. sachlichen Gründen. Ein wichtiger Grund liegt gemäss Art. 43 Abs. 1 IVöB namentlich vor, wenn kein Angebot die technischen Spezifikationen oder die weiteren Anforderungen erfüllt (Art. 43 Abs. 1 lit. b IVöB).

In beschaffungsrechtlicher Hinsicht bestehen demnach wichtige bzw. sachliche Gründe, welche den Abbruch des Submissionsverfahrens rechtfertigen. Das vorgenannte Verfahren wird deshalb in Anwendung von Art.43 IVöB abgebrochen.

5 Rechtsmittelbelehrung

Diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland,
Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen schriftlich angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen
Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; die angefochtene
Verfügung und andere greifbare Beweismittel sind beizulegen.