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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1335473
08.05.2023|Projekt-ID 257192|Meldungsnummer 1335473|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 08.05.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: ZAV Recycling AG
Beschaffungsstelle/Organisator: ZAV Recycling AG,  zu Hdn. von René Müller, Wildbachstrasse 2,  8340  Hinwil,  Schweiz,  Telefon:  +41449383100,  E-Mail:  contact@zav-recycling.ch,  URL www.zav-recycling.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Selektives Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Schlackentransporte KVA Horgen - Hinwil
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Transport von gefüllten Trockenschlackencontainern ab KVA Horgen nach Hinwil, im Austausch gegen leere Container für den Zeitraum 07/2023 bis 06/2025

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [16] Abfall- und Abwasserbeseitigung; sanitäre und ähnliche Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  90513400 - Aschenbeseitigung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Röllin Logistik AG, Schönenbergstrasse 26,  8816  Hirzel,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 218'000.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das berücksichtigte Unternehmen erfüllt als einziges von drei Offertstellern die geforderten Eignungskriterien zu 100%.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 13.03.2023
im Publikationsorgan: Einladungsverfahren

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 27.04.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.