Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
SG
08.05.2023 Publikationsdatum Simap: 08.05.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital St. Gallen
Beschaffungsstelle/Organisator: Departement Immobilien & Betrieb KSSG,
zu Hdn. von
Benjamin Rutz, Rorschacherstrasse 95,
9007
St. Gallen,
Schweiz,
Telefon:
071 494 73 16,
E-Mail:
ausschreibungen@kssg.ch,
URL
www.kssg.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Erweiterung Vitaldatenmonitoring
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Erweiterung des bestehenden Vitaldatenmonitorings für den Neubau.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 33195000 - Patienten-Fernüberwachungssystem |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Anandic Medical Systems AG/SA, Stadtweg 24,
8245
Feuerthalen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 738'622.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Durch den Neubau sind zusätzliche Patientenmonitore notwendig.
Diese müssen zwingend in die bisherige Infrastruktur eingebunden werden können, deshalb kommt nur der bisherige Anbieter für diese Erweiterungen in Frage. Aus wirtschaftlichen und technischen Gründen ist ein Systemwechsel der bestehenden Installationen aktuell nicht möglich.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 28.04.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Vergabe kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 15 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.32] i.V.m. Art. 5 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zur Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.1]). Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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