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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1335505
08.05.2023|Projekt-ID 257200|Meldungsnummer 1335505|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  SG  08.05.2023
Publikationsdatum Simap: 08.05.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital St. Gallen
Beschaffungsstelle/Organisator: Departement Immobilien & Betrieb KSSG,  zu Hdn. von Benjamin Rutz, Rorschacherstrasse 95,  9007  St. Gallen,  Schweiz,  Telefon:  071 494 73 16,  E-Mail:  ausschreibungen@kssg.ch,  URL www.kssg.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Erweiterung Vitaldatenmonitoring
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Erweiterung des bestehenden Vitaldatenmonitorings für den Neubau.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  33195000 - Patienten-Fernüberwachungssystem

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Anandic Medical Systems AG/SA, Stadtweg 24,  8245  Feuerthalen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 738'622.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Durch den Neubau sind zusätzliche Patientenmonitore notwendig.
Diese müssen zwingend in die bisherige Infrastruktur eingebunden werden können,
deshalb kommt nur der bisherige Anbieter für diese Erweiterungen in Frage.
Aus wirtschaftlichen und technischen Gründen ist ein Systemwechsel
der bestehenden Installationen aktuell nicht möglich.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 28.04.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Vergabe kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 15 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.32] i.V.m. Art. 5 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zur Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.1]). Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.