Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 09.05.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun, Uttigenstrasse 54,
3600
Thun,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 468 24 00,
E-Mail:
beschaffung.thun@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Baumeisterarbeiten Gesamtsanierung Abschnitt Interlaken Ost - Brienz - Nachtrag 4
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: ARGE Marti Brienzersee c/o Marti AG Bern, Bernstrasse 13,
3302
Moosseedorf,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 6'478'840.30 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Die ARGE besteht aus folgenden Mitglieder: Marti AG Bern, Moosseedorf, Marti AG Bauunternehmung Zürich, Marti Bauunternehmung AG Luzern, Marti Tunnel AG Moosseedorf
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB:
Die Grundbeschaffung wurde im offenen Verfahren vergeben. Im Projekt kam es auf Basis der ausgeschriebenen Positionen zu etlichen Mehrmengen, hervorgerufen durch nicht voraussehbare Abweichungen von den ursprünglichen Mengenabschätzungen zur Zeit der Beschaffung wie z.B. bei Verankerungen, Betonsanierungen, Belagsarbeiten und Tunnelarbeiten. Durch nicht zugängliche Bauwerksteile aber auch durch ev. Projektänderungen sind die Mengen im vorliegenden Falle als Summe der gesamten Baustellenlänge von rund 15 km entstanden. Die Bauarbeiten im Abschnitt N08, Projekt EP Interlaken Ost – Brienz, bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten. Die Instandsetzungsarbeiten sind äusserst anspruchsvoll und können nur von der bisherigen Anbieterin erarbeitet werden, weil nur sie über die erforderlichen Kenntnisse der konkreten Verhältnisse (Trassee, Kunstbauten, Abläufe etc.) beim sehr komplexen Gesamtprojekt in Abhängigkeit der Arbeiten unter Verkehr verfügt. Im Weiteren können Mehrmengen auch nicht vom Ursprung getrennt werden. Bei einem Wechsel der Anbieterin würde zudem wertvolles Know-how verloren gehen, was sich zudem sehr negativ auf den Erfolg des Projektes auswirken würde.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 03.05.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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