Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 24.06.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB AG Einkauf Infrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: Einkauf Infrastruktur,
zu Hdn. von
Patrik Künzi, Hilfikerstrasse 3,
3000
Bern 65,
Schweiz,
E-Mail:
patrik.kuenzi@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Signaletik 2023
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Siehe Kapitel 1.4 der Ausschreibungsbedingungen.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 31523000 - Leuchtschilder und beleuchtete Namensschilder, | | 44812100 - Emaillackierungen und Lasuren, | | 44423400 - Schilder und Zubehör |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: m & m public design ag, Bodenhof 2,
6014
Luzern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 6'538'907.35 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Beim angegebenen Wert handelt es sich um die Vergabesumme (exkl. LCC; inkl. Vordefiniertem Kostendach) für CHF 6`071`408.86 inkl. MWSt.7.7% Der für die Bewertung des Zuschlagskriteriums Preis relevante Betrag (inkl. LCC; exkl. vordefiniertem Kostendach) beträgt CHF 5`832`445.69 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten.
Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium «Preis», bei dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht hat.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 15.07.2022
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1270355
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 12.06.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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