Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 10.05.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt des Kantons Bern
Oberingenieurkreis II
Beschaffungsstelle/Organisator: Tiefbauamt des Kantons Bern Oberingenieurkreis II,
zu Hdn. von
Christian von Gunten, Schermenweg 11 / Postfach,
3001
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 31 636 50 34,
E-Mail:
christian.vongunten@be.ch,
URL
www.be.ch/tba
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Erneuerung / Erweiterung LSA 3000-003
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Sanierung und Erneuerung einer Lichtsignalanlage mit mehreren Teilknoten (TK).
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45316212 - Installation von Verkehrsampeln |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Yunex AG, Freilagerstrasse 40,
8047
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 397'845.10 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach Art. 41 IVöB 2019 erhält das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag. Das berücksichtigte Angebot erhielt 4.93 von maximal 5.00 Punkten für die Erfüllung der Zuschlagskriterien und damit am meisten Punkte von den im Verfahren bewerteten Angeboten. Ihm ist daher als vorteilhaftestes Angebot der Zuschlag zu erteilen.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 01.03.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1319719
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 10.05.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Zuschlag kann innert 20 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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