Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1336017
15.05.2023|Projekt-ID 257340|Meldungsnummer 1336017|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 15.05.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Swissgrid AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Swissgrid AG,  zu Hdn. von Bernhard Burgener, Bleichemattstrasse 31,  5000  Aarau,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 580 34 35,  E-Mail:  bernhard.burgener@swissgrid.ch,  URL www.swissgrid.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Swissgrid AG, Angebot ist via SAP-Ariba einzureichen,  0000  SAP-Ariba,  Schweiz,  E-Mail:  bernhard.burgener@swissgrid.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

01.06.2023
Bemerkungen: Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen werden nur schriftlich mittels Formular «02_Anbieterinnenfragen_und_Antworten.docx» bis zum oben genanntem Termin an die E-Mail Adresse gemäss Kapitel 1.2 entgegengenommen.
Fragen, die verspätet eintreffen, können nicht mehr beantwortet werden. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerberinnen, welche die Ausschreibungsunterlagen über SIMAP bezogen haben, zugesandt. Die Fragestellerinnen bleiben anonym. Den Anbieterinnen obliegt es, bis zum Zuschlag unter der E-Mail-Adresse, die sie für die Anmeldung bei SIMAP und auch unter der E­ Mail-Adresse, die sie für die Anmeldung bei SAP-Ariba verwendet haben, erreichbar zu sein, z.B. für Mitteilungen der Vergabestelle.
Sind nach Auffassung der Anbieterin Leistungen, welche für das beschriebene Projekt notwendig sind, unklar, unvollständig, unmöglich oder nicht im Leistungsverzeichnis enthalten oder beschrieben, so sind bei der Fragestellung diese zu erwähnen bzw. nachzufragen.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 28.06.2023, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Für die Teilnahme an der Ausschreibung ist ein Account bei SAP-Ariba zwingend notwendig.

Die Anmeldung zur Teilnahme, die Anmeldung im SAP-Ariba Netzwerk, die offizielle Bestätigung der Teilnahme, die Angebotsstellung, die Qualifizierung für die ausgeschriebene Warengruppe und die Angebotseinreichung erfolgen gemäss Dokument «04_Angebotseinreichung_auf_SAP_Ariba.pdf» und gemäss Kapitel 3.5 der vorliegenden «01_Verfahrensanweisung.pdf».
Es empfiehlt sich für die im Dokument «04_Angebotseinreichung_auf_SAP_Ariba.pdf» geforderten Prozessschritte genügend Zeit einzurechnen und diese frühzeitig vorzusehen. Insbesondere auch für die in Eignungskriterium EK1 geforderten Angaben zur Qualifizierung für die ausgeschriebene Warengruppe.

Das Angebot ist schriftlich, vollständig und fristgerecht auf SAP-Ariba elektronisch einzureichen.

Angebote dürfen nicht per E-Mail und nicht per Postdienstleiter eingereicht oder persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort bei Swissgrid entgegengenommen.
Es obliegt der Anbieterin genügend Zeit für die Angebotseinreichung via SAP-Ariba vorzusehen und das Angebot zeitgerecht hochzuladen.
Nicht vollständig ausgefüllte Angebote werden von der Evaluation und Vergabe ausgeschlossen.

1.5 Datum der Offertöffnung:

29.06.2023, Ort:  Aarau, Bemerkungen:  Nicht öffentlich. Es wird Protokoll geführt durch das SAP-Ariba System

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Lieferauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Lieferauftrages

Werkvertrag

2.2 Projekttitel der Beschaffung

SAS Schutzkopplungsgeräte Rahmenvertrag

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

Doc1412604988

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  31210000 - Elektrische Geräte zum Schalten oder Schützen von Stromkreisen,
30232700 - Zentrale Steuerungseinheit,
38820000 - Fernsteuerungsgeräte,
32573000 - Kommunikationssteuerungssystem

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die Ausschreibung enthält folgende Lieferungen und Leistungen:

•Herstellung von bis zu 515 Schutzkopplungsgeräte inkl. Hardware, Firmware und Software
•Basiskonfiguration (z.B. Gerätename, etc.)
•Konfiguration der Kommunikationsschnittstelle (z.B. Einstellung Interface, IP-Adressen, etc.)
•Konfiguration der binären Ein- und Ausgänge (z.B. Eingangsverlängerungszeiten, etc.)
•Durchführung eines standardisierten Gerätetests im Werk, wobei die Geräte für eine bestimmte Leitung zusammen getestet werden (mit direkten Kommunikationsverbindungen via Kabel)
•Ausfüllen eines herstellerspezifischen Prüfprotokolls mit den entsprechenden Details (beinhaltet Einstellvorgaben sowie Prüfresultate)
•Verpackung und Lieferung DDP inkl. Ablad an den Bestimmungsort in der Schweiz und partiell ins grenznahe Ausland (A, D, F, I)
•Schulung
•Dokumentation (Handbücher, Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle)

Die Leistungen sind detailliert im Dokument C100 beschrieben.

2.7 Ort der Lieferung

Swissgrid definiert den Erfüllungsort in der jeweiligen Bestellung.
Der Erfüllungsort liegt innerhalb der schweizerischen Staatsgrenze mit Ausnahme von ca. 20 Schutzkopplungsgeräten, welche ins grenznahe Ausland geliefert werden können.
Es gelten die Lieferbedingungen gemäss Ausschreibungsunterlagen.
Nutzen und Gefahr gehen erst am Erfüllungsort nach Ablieferung gemäss DDP Incoterms 2023 inklusive Ablad (Lieferort gemäss Bezeichnung durch Swissgrid in der jeweiligen Bestellung) auf Swissgrid über.

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

60 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

TP-ZK1 Preis (Details gemäss 01_Verfahrensanweisung.pdf)  Gewichtung 35% 
TP-ZK2 Technik und Qualität (Details gemäss 01_Verfahrensanweisung.pdf)  Gewichtung 20% 
TP-ZK3 Qualität der Referenzen (Details gemäss 01_Verfahrensanweisung.pdf)  Gewichtung 12% 
TP-ZK4 Angebots-Präsentation / Live-Demo / Bedienbarkeit (Details gemäss 01_Verfahrensanweisung.pdf)  Gewichtung 10% 
TP-ZK5 Lieferzeit der Sofortbestellung (Details gemäss 01_Verfahrensanweisung.pdf)  Gewichtung 10% 
TP-ZK6 Lieferzeit der Normalbestellungen (Details gemäss 01_Verfahrensanweisung.pdf)  Gewichtung 10% 
TP-ZK7 Nachhaltigkeitsbestrebungen (Details gemäss 01_Verfahrensanweisung.pdf)  Gewichtung 3% 
Erläuterungen:  Das Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
Swissgrid behält sich vor, Anbietende welche auf Grund der Zuschlagskriterien TP-ZK1 bis TP-ZK3 und TP-ZK5 bis TP-ZK7 keine Chance mehr auf einen Zuschlag haben, nicht zu einer Angebots-Produkte Präsentation Live-Demo einzuladen. Es besteht kein Anspruch der Anbietenden auf eine Präsentation bzw. Live-Demo.
Liegen Angebote schweizerischer Anbieterinnen mit gleicher Wirtschaftlichkeit auf dem ersten Rang, geht der Zuschlag an jene Anbieterin, die im Verhältnis zu ihrer Belegschaft mehr Ausbildungsplätze anbietet.

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

0 Tage nach Vertragsunterzeichnung
Bemerkungen: Die Lieferzeiten ergeben sich aus den Zuschlagskriterien TP-ZK5 Lieferzeit der Sofortbestellung und TP-ZK6 Lieferzeit der Normalbestellungen und werden in A1_Rahmenwerkvertrag geregelt und pönalisiert.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Die Anbieterin trägt sämtliche Kosten, die mit der Erstellung des Angebotes in Zusammenhang stehen.

Das Submissionsverfahren kann aus den im Gesetz genannten Gründen, z.B. wegen fehlenden Wettbewerbs, entschädigungslos abgebrochen werden.

Weiter behält sich die Bestellerin das Recht vor, das Submissionsverfahren entschädigungslos abzubrechen, wenn die nötigen behördlichen Bewilligungen wie Konzessionserteilung, Baubewilligungen oder die internen Organe die finanziellen Mittel nicht sprechen oder keine Genehmigung erteilen. Die Zuschlagserteilung erfolgt jedenfalls nach Erhalt der Baubewilligung.

Das Angebot mit sämtlichen Dokumenten muss unter Berücksichtigung sämtlicher in der Schweiz im Zeitpunkt der Angebotseinreichung geltenden gesetzlichen Bestimmungen und technischen Standards, wie Normen, Richtlinien etc. (IEC / SIA / SNV oder gleichwertige) ausgearbeitet werden.

Sämtliche Bezügerinnen der Ausschreibungsunterlagen sind verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln.
Sämtliche von der Bestellerin zur Verfügung gestellten Projektgrundlagen stehen im geistigen Eigentum der Bestellerin. Die Anbieterin hat einen urheberrechtlichen Schutz an ihrem Angebot. Die Bestellerin ist nur berechtigt, die darin enthaltenen Informationen im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vergabeverfahren zu nutzen. Jede Veröffentlichung oder anderweitige Weitergabe dieser Informationen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Anbieterin.

Die Angaben der Anbieterin müssen an den in den Dokumenten dafür vorgesehenen Tabellen, Textfelder oder Abschnitten erfolgen. Querverweise auf Anhänge, andere Abschnitte in den Dokumenten oder zusätzliche Dokumente der Anbieterin sind nicht zulässig, ausser wenn dies explizit durch die Beschaffungsstelle so gefordert wird (z.B. Projektplanung als A3 Anhang). Inhalte, welche explizit nicht an den geforderten Stellen/Abschnitten eingefügt und in der geforderten Abgabeform abgegeben wurden, werden als „nicht beurteilbar“ mit 0 Punkten bewertet.


Vorbefassung und Vermeidung von Interessenskonflikten.
•falls die Anbieterin einen staatlichen und/ oder teilöffentlichen Hintergrund hat (vollständige oder teilweise Finanzierung und/ oder Beteiligung durch einen Staat, den Bund, Kantone oder Gemeinden), bestätigt die Anbieterin das Vorhandensein einer gesetzlichen Marktbetätigungserlaubnis und die wettbewerbsneutrale, d.h. nicht quersubventionierte, Ausgestaltung ihrer Offerte
•dass die Anbieterin keine unzulässigen Wettbewerbsabreden bei der Ausgestaltung dieser Offerte getroffen hat

Sanktionsrecht:
Die Anbieterin bestätigt ausserdem, dass sie die «Verordnung vom 4. März 2022 über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine» (SR 946.231.176.72) in der gegenwärtig bestehenden und künftigen Version einhält bzw. einhalten wird.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine

3.3 Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen sind im Vertrag geregelt. Siehe A1_Rahmenwerkvertrag.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Alle anfallenden Kosten und Nebenkosten, die im Zusammenhang mit der ordentlichen Erfüllung des Auftrages stehen, sind einzubeziehen (wie z.B. Spesen, Mehrwertsteuer, Versicherung, Transportkosten etc.). Kosten, welche in im Formular D2 nicht speziell ausgewiesen sind (dazu gehören u.a. insbesondere EDV, Deplacement, Datentransfer, Datenverwaltung während der Bearbeitung, Sitzungen inkl. Protokollführung, telefonische Rückfragen bei Unklarheiten, Qualitätskontrollen, Materialkosten usw.), sind einzubeziehen. Es wird kein Teuerungsausgleich während der vorgesehenen Beauftragung gewährt.

3.5 Bietergemeinschaft

Sind nicht zugelassen.

3.6 Subunternehmer

Subunternehmen sind zugelassen.
Die Herstellerin der Schutzkopplungsgeräte (1) oder eine ihrer Konzerngesellschaften figuriert als Anbieterin. Konzerngesellschaften gelten an dieser Stelle nicht als Subunternehmer. Die Anbieterin kann für einzelne Teilarbeiten Subunternehmen hinzuziehen. Subunternehmen sind durch die Anbieterin zu beauftragen. Deren Aufwand ist im Angebot einzurechnen. Es liegt jedoch in der Verantwortung der Anbieterin sicherzustellen, dass die von Swissgrid geforderten Verfahrensgrundsätze auch von deren Subunternehmen eingehalten werden. Die nachträgliche Beauftragung oder Austausch von Subunternehmen darf erst nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Swissgrid erfolgen.
Die Umgehung einer Beauftragung von Subunternehmen mittels Personalverleih ist nicht zulässig.
Subunternehmen können durch die Bestellerin zurückgewiesen werden. Die Arbeiten dürfen nicht nochmals an eine weitere Subunternehmen weitergegeben werden.
Es dürfen maximal 25% der Leistungen durch Subunternehmen ausgeführt werden.

(1) Als Herstellerin der Schutzkopplungsgeräte gilt die Firma, welche die Hard- und Softwareentwicklung der Geräte verantwortet und über das geistige Eigentum derer verfügt.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
-
TP-EK1 – Lieferantenqualifizierung via SAP-Ariba (Details gemäss 01_Verfahrensanweisung.pdf)

TP-EK2 – Referenzen Teleprotection des Unternehmens (Details gemäss 01_Verfahrensanweisung.pdf)

TP-EK3 – Die Herstellerin oder eine ihrer Konzerngesellschaften figuriert als Anbieterin sowie Betreiberin eines Service Center für Schutzkopplungsgeräte (Details gemäss 01_Verfahrensanweisung.pdf)

TP-EK4 – QM-System (ISO 9001) / UM-System (ISO 14001) / ASM-System (ISO 45001 / OHSAS 18001) oder vergleichbare Systeme (Details gemäss 01_Verfahrensanweisung.pdf)

TP-EK5 – Einhaltung der Generellen Teilnahmebedingungen (Details gemäss 01_Verfahrensanweisung.pdf)

TP-EK6 – Erfüllung der zwingenden Anforderungen (Musskriterien) (Details gemäss 01_Verfahrensanweisung.pdf)

TP-EK7 – Akzeptanz der Konditionen im Werkvertrag (Details gemäss 01_Verfahrensanweisung.pdf)
-

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch
Bemerkungen: Die Sprache entspricht den definierten Ausnahmen in Art. 21 Abs. 2 und Abs. 3 lit. a, Art. 22 Abs. 2 sowie Art. 23 jeweils VöB.

3.11 Gültigkeit des Angebotes

4 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 15.05.2023  bis  01.06.2023
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Sprache entspricht den definierten Ausnahmen in Art.21 Abs. 2 und Abs. 3 lit. a VöB

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkverträge (Ausgabe 2019) der Swissgrid AG

4.3 Begehungen

Es findet keine Begehung statt.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

keine

4.6 Sonstige Angaben

Es wird empfohlen zuerst folgende Dokumente in folgender Reihenfolge zu konsultieren:
•01_Verfahrensanweisung.pdf
•04_Angebotseinreichung_auf_SAP_Ariba.pdf
•C100_Lastenheft.pdf
•C101_ ZSTD60-060_Spezifikation_Schutzkopplungsgerät.pdf
•A1_Rahmenwerkvertrag.pdf
Danach die restlichen Ausschreibungsunterlagen konsultieren.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.