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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1336031
10.05.2023|Projekt-ID 257345|Meldungsnummer 1336031|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 10.05.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun, Uttigenstrasse 54,  3600  Thun,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 468 24 00,  E-Mail:  beschaffung.thun@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N06.32 110003 Bern PUN Wankdorf - Muri - Hauptlos Bau - Nachtrag 3

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: ARGE PUN
Name: c/o Marti AG, Bernstrasse 13,  3302  Moosseedorf,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 3'560'764.64 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Die ARGE PUN besteht aus folgenden Mitlgliedern: Marti AG Bern, Moosseedorf und Frutiger AG, Thun.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Der Nachtrag wird gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. e BÖB der ursprünglichen Anbieterin vergeben.
Die Grundbeschaffung wurde im offenen Verfahren vergeben. Im Projekt kam es zu ungeplanten Änderungen, welche Mehrleistungen oder Minderleistungen erforderlich machen. Die Bauarbeiten auf der Nationalstrasse N06 Wankdorf - Muri bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten. Die Instandsetzungsarbeiten sind äusserst anspruchsvoll und können nur von der bisherigen Anbieterin erarbeitet werden, weil nur sie über die erforderlichen Kenntnisse der konkreten Verhältnisse (Trassee-, Kunstbauten- und Spezialarbeiten) verfügt. Bei einem Wechsel der Anbieterin würde wertvolles Know-how verloren gehen, was sich sehr negativ auf den Erfolg des Projektes auswirken und zu massiven Terminverzögerungen und damit Beeinträchtigungen der Anwohner führen würde, da sich das Projekt mitten in der Realisierungsphase befindet.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 08.05.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.