Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 17.05.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerisches Nationalmuseum
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerisches Nationalmuseum, Museumstrasse 2,
8001
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
Sammlungsmanagement@nationalmuseum.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Sammlungsmanagementsystem für das Schweizerische Nationalmuseum
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Gegenstand des Auftrages ist es, die bestehende Objekt- und Bilddatenbank durch ein zeitgemässes, den heutigen technischen Standards entsprechendes Sammlungsmanagementsystem abzulösen. Ziel ist ein workflowbasiertes, modulübergreifendes, plattformunabhängiges und ressourcenoptimiertes Arbeiten sowie das Sicherstellen der Datenkonsistenz. Dabei werden neue zeitgemässe digitale Technologien eingesetzt und stetig weiterentwickelt.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 48610000 - Datenbanksysteme |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: zetcom Informatikdienstleistungs AG, Sandrainstrasse 3,
3007
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 3'015'168.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma Zetcom Informatikdienstleistungs AG, da diese Firma die einzig verbliebene Anbieterin im Verfahren war und die Teilnahmebedingungen, Eignungskriterien sowie technischen Spezifikationen erfüllt. Das Angebot ist auch in qualitativer Hinsicht sehr überzeugend.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 15.02.2023
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1316707
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 16.05.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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